EGC Energie- und Gebäudetechnik Control-Rechnungsprüfung
EGC heißt jetzt FASTR: Stromrechnung richtig zuordnen
Stimmt deine Stromnachzahlung? Mit unserem kostenlosen Online-Rechner kannst du die Jahresabrechnung nachrechnen und Zählerstände, Verbrauch, Preise sowie Abschläge prüfen. Gib die Werte aus deiner Rechnung ein und starte die Prüfung über den Button.
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Was möchtest du prüfen?
Wähle aus, was auf deiner Rechnung steht. Danach führen wir dich Schritt für Schritt durch die Prüfung.
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EGC und FASTR als dieselbe Entwicklung erkennen
Die aktuelle FASTR-Nachricht nennt ausdrücklich den Übergang von EGC Energie- und Gebäudetechnik-Control zu FASTR. Die Website beschreibt FASTR als Energiedienstleister mit Planung, Finanzierung, Bau und Betrieb von Energieinfrastruktur; sie nennt außerdem rund 75 Arealnetze und Stromversorgungsnetze in Referenzprojekten. Diese Angaben erklären den Markenwechsel, ersetzen aber nicht den rechtlichen Rechnungsteller in deinem Beleg.
Wenn auf einer Rechnung noch EGC steht, vergleiche die vollständige Gesellschaft, Anschrift, Vertragsnummer, Gebäudeadresse und den Leistungszeitraum. Ein aktueller FASTR-Auftritt darf nicht automatisch als Beweis für jeden privaten EGC-Stromvertrag verwendet werden.
- EGC-Namen, FASTR-Marke und rechtlichen Rechnungsteller nebeneinander notieren.
- Gebäudeadresse und Vertragsnummer mit dem Beleg abgleichen.
- Energieinfrastruktur, Contracting und Haushaltslieferung nicht gleichsetzen.
- Leistungszeitraum und konkrete Energieart zuerst klären.
So funktioniert’s
- 1
Rechnung hochladen oder fotografieren
PDF oder alle Seiten fotografieren. Die Werte werden automatisch ausgelesen.
- 2
Werte manuell eingeben
Ohne Upload Strom oder Gas auswählen und die Werte Schritt für Schritt eintragen.
- 3
Ergebnis erhalten
Du siehst sofort, ob die Forderung rechnerisch plausibel ist
Nutzer-Stimmen
Tausende von Menschen prüfen täglich ihre Nachzahlung bei uns für Klarheit.
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“Die 29,99 € für die Beratung waren für mich durch die Korrektur sofort wieder drin. Wir haben die auffälligen Punkte gesammelt und ein klares Schreiben für den Anbieter vorbereitet.”
“Ein falsch übernommener Zählerstand war der Grund für die hohe Forderung. Die Beratung hat mir den Fehler erklärt und das passende Schreiben vorbereitet.”
“Ich hatte nur ein ungutes Gefühl. In der Beratung wurde mir genau gezeigt, wo die Zahlen nicht zusammenpassten, und die Rückfrage an den Anbieter war direkt vorbereitet.”
Erfahrungen einzelner Nutzerinnen und Nutzer. Das Ergebnis hängt von der jeweiligen Abrechnung und der Prüfung durch den Anbieter ab.
Stromversorgungsnetz und Lieferrechnung auseinanderhalten
Die FASTR-Referenzen nennen Stromversorgungsnetze ebenso wie Wärme- und Kälte-Contracting. Eine Rechnung kann deshalb je nach Projekt ein Netz-, Betriebs-, Wärme- oder Lieferverhältnis betreffen. Prüfe, ob die abgerechneten kWh wirklich Stromverbrauch sind oder zu einer anderen vertraglich beschriebenen Nutzenergie gehören.
Für eine Stromrechnung vergleichst du Zählernummer, Anfangs- und Endstand, Ableseart, Zeitraum, Preisabschnitte, feste Kosten, Steuern und Zahlungen. Wenn der Beleg eine andere Leistungsart ausweist, überträgst du die Stromrechnung nicht ungeprüft auf den Contracting-Saldo.
- Art der abgerechneten Energie aus dem Beleg übernehmen.
- Zähler und Verbrauchsstelle dem richtigen Gebäude zuordnen.
- Netz-, Betriebs- und Lieferpositionen getrennt summieren.
- Zahlungen nur vom passenden Vertragskonto abziehen.
Bei EGC/FASTR-Rechnungen gezielt nachfragen
Die frühere EGC-Domain leitet auf FASTR weiter. Die aktuelle FASTR-FAQ erklärt, dass bestehende Verträge und Konditionen durch den Markenwechsel nicht automatisch geändert werden. Für die konkrete Abrechnung bleibt trotzdem der Ansprechpartner aus Vertrag oder Rechnung entscheidend.
Beschreibe bei einer Rückfrage die fehlerverdächtige Position und nenne Rechnungsnummer, Gebäude, Vertragsnummer, Zählernummer, Ablesedatum und Zahlungsnachweis. Verwende keinen allgemeinen Kontakt als Ersatz für eine nicht belegte Endkunden-Zuständigkeit und sende nur die für die Klärung notwendigen Unterlagen.
- Markenwechsel nicht mit einem neuen Vertrag verwechseln.
- Rechtsträger und Leistungsart vor der Gegenrechnung sichern.
- Kontakt aus dem konkreten Vertrag oder aktuellen FASTR-Kanal prüfen.
Weitere Anbieterhinweise
Die offizielle FASTR-Mitteilung vom 24.06.2026 erklärt, dass EGC Energie- und Gebäudetechnik-Control künftig unter der Marke FASTR auftritt. FASTR beschreibt Energieinfrastruktur, Contracting, Stromversorgungsnetze und Energielieferung für Immobilienwirtschaft, Kommunen und Stadtwerke. Das ist nicht automatisch derselbe Fall wie ein klassischer Haushaltsstromvertrag. Diese Seite hilft dir, den alten EGC-Namen im Beleg mit dem aktuellen Auftritt, dem Gebäude und dem konkreten Vertragsumfang abzugleichen.
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Nachgerechnet
Freies Strombeispiel – kein EGC/FASTR-Tarif
Die Werte sind frei gewählt und keine EGC/FASTR-Preise: 2.600 kWh × 33,4 ct/kWh plus 120,00 € feste Beispielkosten ergeben 988,40 € Beispielkosten.
| Frei gewählter Verbrauch | 2.600 kWh |
| Frei gewählter Arbeitspreis | 33,4 ct/kWh |
| Feste Beispielkosten | 120,00 € |
| Im Beispiel gezahlte Abschläge | 1127,00 € |
| Beispielkosten | 988,40 € |
988,40 € Beispielkosten minus 1127,00 € Beispielzahlungen ergeben 138,60 € Beispielguthaben. Für einen echten Saldo zählen nur die Werte und Preiszeiträume deines Belegs.
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