ESDG-Rechnungsprüfung
ESDG: Strom- und Gasnachzahlung prüfen
Prüfe deine Strom- oder Gasnachzahlung kostenlos mit unserem Online-Rechner. Damit kannst du die Jahresabrechnung berechnen und kontrollieren, ob Zählerstände, Verbrauch, Preise und Abschläge den geforderten Betrag erklären. Starte jetzt über den Button.
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Was möchtest du prüfen?
Wähle aus, was auf deiner Rechnung steht. Danach führen wir dich Schritt für Schritt durch die Prüfung.
Kostenlos · ohne Anmeldung · unabhängig vom Anbieter
ESDG-Rechtsträger und Kundengruppe abgleichen
Das ESDG-Impressum nennt ESDG Energie-Service Dienstleistungsgesellschaft mbH, Tullastraße 61, 79108 Freiburg, HRB 702366 und kontakt@esdg.de. Vergleiche die vollständige Firmierung, Vertragskontonummer, Lieferstelle und Energieart mit deinem Beleg. ESDG als Kurzname ersetzt nicht den Rechtsträger.
Die offizielle Kontaktseite führt getrennte Wege für Privatkunden und Rahmenvertragskunden. Der Freiburger Sitz beweist kein bestimmtes Liefergebiet. Entscheidend sind Vertragsart, Verbrauchsstelle, Zeitraum und die Gesellschaft im Rechnungskopf.
- Privatkunden- und Rahmenvertragsweg getrennt behandeln.
- Lieferstelle, Zählernummer und Energieart mit dem Beleg vergleichen.
- Netzbetreiber oder Vertragspartner eines Rahmenvertrags nicht automatisch gleichsetzen.
So funktioniert’s
- 1
Rechnung hochladen oder fotografieren
PDF oder alle Seiten fotografieren. Die Werte werden automatisch ausgelesen.
- 2
Werte manuell eingeben
Ohne Upload Strom oder Gas auswählen und die Werte Schritt für Schritt eintragen.
- 3
Ergebnis erhalten
Du siehst sofort, ob die Forderung rechnerisch plausibel ist
Nutzer-Stimmen
Tausende von Menschen prüfen täglich ihre Nachzahlung bei uns für Klarheit.
01 / 05
“Die 29,99 € für die Beratung waren für mich durch die Korrektur sofort wieder drin. Wir haben die auffälligen Punkte gesammelt und ein klares Schreiben für den Anbieter vorbereitet.”
“Ein falsch übernommener Zählerstand war der Grund für die hohe Forderung. Die Beratung hat mir den Fehler erklärt und das passende Schreiben vorbereitet.”
“Ich hatte nur ein ungutes Gefühl. In der Beratung wurde mir genau gezeigt, wo die Zahlen nicht zusammenpassten, und die Rückfrage an den Anbieter war direkt vorbereitet.”
Erfahrungen einzelner Nutzerinnen und Nutzer. Das Ergebnis hängt von der jeweiligen Abrechnung und der Prüfung durch den Anbieter ab.
ESDG-Strom und Gas positionsweise nachrechnen
Für Strom prüfst du Anfangsstand, Endstand, Ableseart und kWh. Für Gas müssen m³, Brennwert, Zustandszahl beziehungsweise der auf der Rechnung verwendete Umrechnungsfaktor und die kWh zusammenpassen. Danach kommen Arbeitspreis, Grundpreis, Umsatzsteuer, Korrekturen und Abschläge.
Ein ESDG-Tarifdokument kann eine Rechenhilfe für Gas sein, ist aber nicht automatisch der Preis deines Abrechnungszeitraums. Gleiche Portalangaben mit dem Original-PDF und Kontoauszügen ab. Ein späterer Zählerstand plausibilisiert nur zeitlich.
- Strom-kWh und Gas-m³-zu-kWh getrennt berechnen.
- Preisperioden und Abschläge dem passenden Vertragskonto zuordnen.
- Rechenhilfe und aktuelles Preisblatt nicht rückwirkend verwechseln.
Die konkrete ESDG-Abweichung an den richtigen Weg geben
Die ESDG-Kontaktseite nennt unterschiedliche Ansprechpartner und Wege. Nutze zuerst die Angabe auf Rechnung oder Vertrag und halte Rechnungsnummer, Vertragskonto, Lieferstelle, Zählernummer und Ablesedatum bereit. So bleibt die Anfrage der richtigen Kundengruppe zugeordnet.
Beschreibe eine konkrete Differenz, etwa eine Gasumrechnung, einen Preiswechsel, eine nicht erfasste Zahlung oder einen geschätzten Stand. Die allgemeine ESDG-Adresse belegt einen Kontakt, garantiert aber keine Zuständigkeit für jeden Vertrag.
- Kundenart vor der Kontaktaufnahme mit dem Beleg abgleichen.
- Zähler- und Zahlungsnachweise nur zur konkreten Frage beifügen.
- Die freie Beispielrechnung nicht als ESDG-Preis verwenden.
Weitere Anbieterhinweise
Die Bundesnetzagentur führt die Energie-Service Dienstleistungsgesellschaft mbH, Tullastraße 61 in 79108 Freiburg, für Strom und Gas. Der offizielle ESDG-Auftritt beschreibt Beschaffung, Lieferung und Abrechnung und unterscheidet Privatkunden von Rahmenvertragskunden. Diese Kundengruppen dürfen bei der Rechnungsprüfung nicht vermischt werden. Die Quellen wurden am 27.09.2026 geprüft; aktuelle Tarife werden nicht aus allgemeinen Webseiten übernommen.
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Nachgerechnet
Freies Strom-Beispiel – kein ESDG-Tarif
Die Werte sind frei gewählt und kein ESDG-Tarif. 4.065 kWh × 35,6 ct/kWh plus 168,00 € Grundpreis ergeben 1.615,14 € Beispielkosten. Für eine echte Prüfung zählen ausschließlich die Werte des Originalbelegs.
| Frei gewählter Verbrauch (Strom) | 4.065 kWh |
| Frei gewählter Arbeitspreis | 35,6 ct/kWh |
| Frei gewählter Grundpreis | 168,00 € |
| Beispielkosten: 4.065 × 35,6 ct/kWh + 168,00 € | 1.615,14 € |
| Im Beispiel berücksichtigte Abschläge | 754,00 € |
1.615,14 € Beispielkosten minus 754,00 € Beispielzahlungen ergeben 861,14 € Beispielnachzahlung. Das ist keine Preis- oder Saldoaussage von ESDG.
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