In(n) Energie-Rechnungsprüfung

In(n) Energie: Strom- und Gasnachzahlung prüfen

Prüfe deine Strom- oder Gasnachzahlung kostenlos mit unserem Online-Rechner. Damit kannst du die Jahresabrechnung berechnen und kontrollieren, ob Zählerstände, Verbrauch, Preise und Abschläge den geforderten Betrag erklären. Starte jetzt über den Button.

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In(n) Energie: Vertragspartner und Energieart auf der Rechnung prüfen

Die aktuelle In(n)-Energie-Website nennt die In(n) Energie GmbH mit Geschäftszentrale in Simbach am Inn und führt Strom, Heizstrom und Erdgas als Energieangebote. Die Bundesnetzagentur listet das Unternehmen für Strom und Gas. Die Downloads-Seite stellt weiterhin ASB Strom, AGB Gas, Grundversorgungs- und Marktpartnerunterlagen bereit; für die konkrete Rechnung bleiben Ausstellungsdatum, Vertrag und Rechnungskopf maßgeblich.

In(n) Energie veröffentlicht getrennte Unterlagen für Strom und Gas sowie ein Kundenportal und einen persönlichen Kundenzentrum-Kontakt. Bei Strom und Gas gelten unterschiedliche Mess- und Rechenlogiken: Strom wird in kWh mit Zählerständen und Preiszeiträumen geprüft; bei Gas müssen zusätzlich m³, Brennwert, Zustandszahl und kWh-Umrechnung zusammenpassen. Netzbetreiber und Lieferant werden nicht gleichgesetzt.

  • In(n) Energie GmbH nennt Strom, Heizstrom und Erdgas als Energieangebote.
  • Die Bundesnetzagentur führt In(n) Energie für Strom und Gas.
  • Die offizielle Downloads-Seite trennt ASB Strom, AGB Gas sowie Grundversorgungsunterlagen.
  • Kundenzentrum und Geschäftszentrale veröffentlichen getrennte Telefonnummern und E-Mail-Adressen; zusätzlich gibt es ein verlinktes Kundenportal.

So funktioniert’s

  1. 1

    Rechnung hochladen oder fotografieren

    PDF oder alle Seiten fotografieren. Die Werte werden automatisch ausgelesen.

  2. 2

    Werte manuell eingeben

    Ohne Upload Strom oder Gas auswählen und die Werte Schritt für Schritt eintragen.

  3. 3

    Ergebnis erhalten

    Du siehst sofort, ob die Forderung rechnerisch plausibel ist

Nutzer-Stimmen

Tausende von Menschen prüfen täglich ihre Nachzahlung bei uns für Klarheit.

01 / 05

“Die 29,99 € für die Beratung waren für mich durch die Korrektur sofort wieder drin. Wir haben die auffälligen Punkte gesammelt und ein klares Schreiben für den Anbieter vorbereitet.”

Nachzahlung um 276 € reduziert

“Ein falsch übernommener Zählerstand war der Grund für die hohe Forderung. Die Beratung hat mir den Fehler erklärt und das passende Schreiben vorbereitet.”

184 € weniger nach Korrektur

“Ich hatte nur ein ungutes Gefühl. In der Beratung wurde mir genau gezeigt, wo die Zahlen nicht zusammenpassten, und die Rückfrage an den Anbieter war direkt vorbereitet.”

62,40 € Abweichung erkannt

Erfahrungen einzelner Nutzerinnen und Nutzer. Das Ergebnis hängt von der jeweiligen Abrechnung und der Prüfung durch den Anbieter ab.

Zähler, Preisbestandteile und Abschläge nachrechnen

Ordne bei Strom Zählernummer, Anfangs- und Endstand, Ablesedatum, Ableseart, kWh, Arbeitspreis, Grundpreis, Umsatzsteuer und Abschläge zu. Bei Gas prüfst du zusätzlich m³, Brennwert, Zustandszahl, Umrechnungsfaktor und die daraus berechneten kWh. Verwende für historische Rechnungen die zugehörige Preis- und Bedingungsfassung; die aktuelle Website beziehungsweise ein neuer Preisrechner ersetzt keine alte Abrechnung.

Übertrage Rechnungsteller, Vertragskonto, Lieferstelle, Zählernummer, Anfangs- und Endstand, Ablesedatum, Ableseart, Verbrauch, Arbeitspreis, Grundpreis, Steuern und Preiszeiträume zunächst wörtlich aus dem Beleg. Ziehe Abschläge, Gutschriften und Zahlungen erst am Ende und nur vom passenden Vertragskonto ab. Ein späterer eigener Zählerstand ändert eine bereits abgeschlossene Rechnung nicht rückwirkend.

  • Vollständige Firmierung und Energieart im Rechnungskopf sichern.
  • Strom und Gas beziehungsweise getrennte Preisperioden separat rechnen.
  • Lieferant, Netzbetreiber und Messstellenbetreiber nicht gleichsetzen.

In(n) Energie: Rechnungsabweichung über den belegten Kontakt klären

Die offizielle Kontaktseite nennt für die Geschäftszentrale +49 8571 91120 und info@inn-energie.de; das Kundenzentrum Haus Hellmannsberger ist unter +49 8571 911250 und kundenzentrum@inn-energie.de erreichbar. Das Kundenportal ist über kundenportal.inn-energie.de verlinkt. Lege bei einer Rückfrage Vertrags- oder Kundennummer, Energieart, Lieferstelle, Zählernummer, Abrechnungszeitraum und die strittige Position bei und nutze den Kontakt aus deinem Beleg, wenn er abweicht.

Für eine Rückfrage gehören Rechnungs- oder Vertragsnummer, Energieart, Lieferstelle, Zählernummer, Abrechnungszeitraum und die konkrete strittige Zeile zusammen. Lege Zählerfoto und Zahlungsbelege bei. Ein allgemeiner Webauftritt ersetzt weder den Vertrag noch den Rechnungskopf.

  • Kontaktangabe und Rechtsträger mit dem Rechnungskopf abgleichen.
  • Zählerstand, Ableseart und Datum dokumentieren.
  • Bei Preiswechseln immer die für den Zeitraum geltende Fassung heranziehen.

Weitere Anbieterhinweise

Die aktuelle In(n)-Energie-Website nennt die In(n) Energie GmbH mit Geschäftszentrale in Simbach am Inn und führt Strom, Heizstrom und Erdgas als Energieangebote. Die Bundesnetzagentur listet das Unternehmen für Strom und Gas. Die Downloads-Seite stellt weiterhin ASB Strom, AGB Gas, Grundversorgungs- und Marktpartnerunterlagen bereit; für die konkrete Rechnung bleiben Ausstellungsdatum, Vertrag und Rechnungskopf maßgeblich. Quellenstand: 27.09.2026. Nicht belegte Liefergebiete, Tarife oder Serviceversprechen werden nicht ergänzt.

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Getrenntes Strom- und Gasbeispiel – kein In(n) Energie-Tarif

Alle Zahlen sind frei gewählt. Strom und Gas werden separat gerechnet; die Werte bilden weder einen In(n) Energie-Tarif noch einen echten Rechnungssaldo ab.

Strom: 3.400 kWh × 30,8 ct/kWh + 150,00 €1.197,20 €
Strom: berücksichtigte Abschläge1.000,00 €
Gas: 12.000 kWh × 10,7 ct/kWh + 190,00 €1.474,00 €
Gas: berücksichtigte Abschläge1.250,00 €

Das freie Muster ergibt 197,20 € Strombeispielnachzahlung und 224,00 € Gasbeispielnachzahlung. Die Zahlen sind keine In(n) Energie-Preise und dürfen nicht zu einem Mischpreis verrechnet werden.

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