LFE-Rechnungsprüfung
LFE: Strom- und Gasnachzahlung prüfen
Stimmt deine Strom- oder Gasnachzahlung? Mit unserem kostenlosen Online-Rechner kannst du die Jahresabrechnung nachrechnen und Zählerstände, Verbrauch, Preise sowie Abschläge prüfen. Gib die Werte aus deiner Rechnung ein und starte die Prüfung über den Button.
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LFE GmbH: Identität, Energieart und Lieferrolle abgleichen
Die Bundesnetzagentur führt LFE GmbH, Inselstraße 31 in 04103 Leipzig, für Strom und Gas. Der aktuelle offizielle LFE-Auftritt nennt dagegen Gustav-Adolf-Straße 12, 04105 Leipzig, Peter Jungbluth als Geschäftsführer und HRB 37771 beim Amtsgericht Leipzig. Diese aktuelle Anschriftsabweichung muss mit Rechnung und Vertrag abgeglichen werden; eine alte BNetzA-Adresse darf nicht ungeprüft als aktuelle Rechnungsanschrift ausgegeben werden.
Die aktuelle LFE-Website beschreibt professionelle Energie- und Serviceangebote für die Wohnungswirtschaft und ausdrücklich die Lieferung von Strom und Erdgas. Sie nennt individuelle Vertrags- und Laufzeitvereinbarungen, abgestimmte Vertrags- und Abrechnungsprozesse, elektronische Rechnungslegung sowie persönliche Beratung. Das belegt einen aktuellen Energie- und Abrechnungskontext, aber kein allgemeines Privatkunden- oder bundesweites Liefergebiet. Lieferstelle, Rechnungspartner und Zielgruppe des Vertrags bleiben entscheidend.
- Rechtsträger laut aktuellem Impressum: LFE GmbH, Gustav-Adolf-Straße 12, 04105 Leipzig, HRB 37771, Geschäftsführer Peter Jungbluth.
- Die BNetzA-Liste führt LFE GmbH für Strom und Gas, nennt aber noch Inselstraße 31; diese Anschriftsdifferenz ist auf dem Beleg zu klären.
- Die aktuelle Website richtet sich an die Wohnungswirtschaft und nennt Lieferung von Strom und Erdgas.
- LFE beschreibt individuelle Verträge, abgestimmte Abrechnungsprozesse und elektronische Rechnungslegung.
- Kundenservice: +49 341 99 35 96 10, Kundenservice@lfe-gmbh.de; Zentrale: +49 341 99 35 96 00, info@lfe-gmbh.de.
So funktioniert’s
- 1
Rechnung hochladen oder fotografieren
PDF oder alle Seiten fotografieren. Die Werte werden automatisch ausgelesen.
- 2
Werte manuell eingeben
Ohne Upload Strom oder Gas auswählen und die Werte Schritt für Schritt eintragen.
- 3
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Du siehst sofort, ob die Forderung rechnerisch plausibel ist
Nutzer-Stimmen
Tausende von Menschen prüfen täglich ihre Nachzahlung bei uns für Klarheit.
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“Die 29,99 € für die Beratung waren für mich durch die Korrektur sofort wieder drin. Wir haben die auffälligen Punkte gesammelt und ein klares Schreiben für den Anbieter vorbereitet.”
“Ein falsch übernommener Zählerstand war der Grund für die hohe Forderung. Die Beratung hat mir den Fehler erklärt und das passende Schreiben vorbereitet.”
“Ich hatte nur ein ungutes Gefühl. In der Beratung wurde mir genau gezeigt, wo die Zahlen nicht zusammenpassten, und die Rückfrage an den Anbieter war direkt vorbereitet.”
Erfahrungen einzelner Nutzerinnen und Nutzer. Das Ergebnis hängt von der jeweiligen Abrechnung und der Prüfung durch den Anbieter ab.
Verbrauch, Preiszeilen und Abschläge nachrechnen
Bei LFE prüfst du Strom und Gas getrennt. Übertrage Rechnungsteller, Vertragskonto, Abnahmestelle, Zählernummer, Anfangs- und Endstand, Ableseart, kWh, Arbeitspreis, feste Kosten, Preiszeiträume, Umsatzsteuer und Abschläge wörtlich. Bei Gas müssen m³, Brennwert, Zustandszahl und kWh-Umrechnung nachvollziehbar sein. Die LFE-Website nennt elektronische Rechnungslegung und individuelle Abrechnungszyklen als Service, ersetzt aber nicht die Werte der konkreten Rechnung. Zahlungen und Gutschriften erst am Ende zuordnen.
Übertrage Rechnungsteller, Vertragskonto, Lieferstelle, Zählernummer, Anfangs- und Endstand, Ablesedatum, Ableseart, Verbrauch, Arbeitspreis, feste Kosten, Steuern und Preiszeiträume wörtlich aus dem Beleg. Ziehe Abschläge, Gutschriften und Zahlungen erst am Ende und nur vom passenden Vertragskonto ab. Ein späterer eigener Zählerstand ändert eine alte Rechnung nicht rückwirkend.
- Strom und Gas getrennt rechnen und unterschiedliche Preiszeiträume nicht vermischen.
- Lieferant, Netzbetreiber und Messstellenbetreiber als verschiedene Rollen dokumentieren.
- Bei Gas zusätzlich m³, Brennwert, Zustandszahl und kWh-Umrechnung kontrollieren.
LFE GmbH: Rechnungs- und Kontaktweg sauber dokumentieren
Der aktuelle offizielle LFE-Auftritt nennt +49 341 99 35 96 00, info@lfe-gmbh.de und einen Kundenservice Montag bis Freitag 8–16 Uhr unter +49 341 99 35 96 10 sowie Kundenservice@lfe-gmbh.de. Für eine Rechnung mit der alten Inselstraße oder einer abweichenden Gesellschaftsbezeichnung sollte zuerst die Zuordnung zum aktuellen LFE-Rechtsträger geklärt werden. Füge Rechnungsnummer, Vertragskonto, Lieferstelle, Zählernummer und die strittige Position bei.
Für eine Rückfrage gehören vollständige Firmierung, Rechnungs- oder Vertragsnummer, Energieart, Lieferstelle, Zählernummer, Zeitraum und die konkrete strittige Zeile zusammen. Lege Rechnung, Zählerfoto und Zahlungsbelege bei. Ein allgemeiner Webauftritt oder ein Preisrechner ersetzt weder den Vertrag noch die individuelle Abrechnung.
Wenn Anschrift, Gesellschaft oder Kontakt auf Rechnung und Website voneinander abweichen, frage zuerst nach der Zuordnung. Keine Liefergebiets- oder Netzrolle aus einer Ortsadresse, Konzernbeziehung oder alten PDF ableiten.
- Kontaktangabe und Rechtsträger des Rechnungskopfs vor dem Versand vergleichen.
- Die strittige Preis-, Verbrauchs- oder Zahlungszeile in der Gegenrechnung markieren.
- Bei einem Portal- oder E-Mail-Problem den offiziellen Telefonkontakt verwenden.
Weitere Anbieterhinweise
Die Bundesnetzagentur führt LFE GmbH, Inselstraße 31 in 04103 Leipzig, für Strom und Gas. Der aktuelle offizielle LFE-Auftritt nennt dagegen Gustav-Adolf-Straße 12, 04105 Leipzig, Peter Jungbluth als Geschäftsführer und HRB 37771 beim Amtsgericht Leipzig. Diese aktuelle Anschriftsabweichung muss mit Rechnung und Vertrag abgeglichen werden; eine alte BNetzA-Adresse darf nicht ungeprüft als aktuelle Rechnungsanschrift ausgegeben werden. Quellenstand: 27.09.2026. Die Rechenwerte sind frei gewählt; ein offizielles Preisblatt wird nicht als persönlicher Vertragspreis ausgegeben.
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Nachgerechnet
Getrenntes Strom- und Gasbeispiel – kein LFE-Tarif
Alle Zahlen sind frei gewählt und keine LFE-Preise. Strom und Gas werden getrennt geprüft; die jeweiligen Zahlungen werden erst am Ende dem passenden Vertragskonto zugeordnet.
| Strom: 3.600 kWh × 31,1 ct/kWh + 158,00 € | 1.277,60 € |
| Strom: berücksichtigte Abschläge | 1.100,00 € |
| Gas: 12.800 kWh × 10,5 ct/kWh + 195,00 € | 1.539,00 € |
| Gas: berücksichtigte Abschläge | 1.250,00 € |
Das freie Muster ergibt 177,60 € Strombeispielnachzahlung und 289,00 € Gasbeispielnachzahlung. Die Zahlen sind keine LFE-Tarife und dürfen nicht zu einem Mischpreis verrechnet werden.
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