PlusStrom-Rechnungsprüfung
PlusStrom: Jahresrechnung und Zählerstände prüfen
Mit dem kostenlosen Online-Rechner kannst du deine Strom- oder Gasnachzahlung berechnen und überprüfen. Vergleiche Zählerstände, Verbrauch, Preise und Abschläge mit dem geforderten Betrag. Starte die Prüfung jetzt über den Button.
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Was möchtest du prüfen?
Wähle aus, was auf deiner Rechnung steht. Danach führen wir dich Schritt für Schritt durch die Prüfung.
Kostenlos · ohne Anmeldung · unabhängig vom Anbieter
PlusStrom-Abschläge mit der Jahresrechnung abgleichen
Die offiziell verlinkten PlusStrom-AGB (Stand Mai 2024) sehen grundsätzlich eine jährliche Abrechnung vor. Eine monatliche, vierteljährliche oder halbjährliche Abrechnung muss laut Bedingungen gesondert vereinbart werden. Bei jährlicher Abrechnung soll die Rechnung grundsätzlich spätestens sechs Wochen nach Ende des Belieferungsjahres erstellt werden. Vergleiche daher den tatsächlichen Lieferzeitraum und eine mögliche Zusatzvereinbarung, statt automatisch das Kalenderjahr anzusetzen.
Die Bedingungen knüpfen die Vorauszahlungen an den zuletzt abgerechneten Verbrauch; bei Neukunden nennen sie den Durchschnitt vergleichbarer Kunden. Wenn du glaubhaft machst, dass dein Verbrauch erheblich geringer ist, soll das angemessen berücksichtigt werden. Prüfe Abschlagshöhe und Fälligkeit anhand deiner Vertragsbestätigung und vergleiche bei einer Preisänderung die zeitanteilige Grundgebühr sowie die mengenanteiligen Arbeitspreise.
- Belieferungsjahr, Rechnungszeitraum und bestätigte Abschlagsfälligkeiten notieren.
- Eine unterjährige Abrechnung nur dann voraussetzen, wenn sie für deinen Vertrag vereinbart ist.
- Einen deutlich geringeren Verbrauch mit datierten Zählerständen belegen, bevor du den Abschlag prüfen lässt.
So funktioniert’s
- 1
Rechnung hochladen oder fotografieren
PDF oder alle Seiten fotografieren. Die Werte werden automatisch ausgelesen.
- 2
Werte manuell eingeben
Ohne Upload Strom oder Gas auswählen und die Werte Schritt für Schritt eintragen.
- 3
Ergebnis erhalten
Du siehst sofort, ob die Forderung rechnerisch plausibel ist
Nutzer-Stimmen
Tausende von Menschen prüfen täglich ihre Nachzahlung bei uns für Klarheit.
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“Die 29,99 € für die Beratung waren für mich durch die Korrektur sofort wieder drin. Wir haben die auffälligen Punkte gesammelt und ein klares Schreiben für den Anbieter vorbereitet.”
“Ein falsch übernommener Zählerstand war der Grund für die hohe Forderung. Die Beratung hat mir den Fehler erklärt und das passende Schreiben vorbereitet.”
“Ich hatte nur ein ungutes Gefühl. In der Beratung wurde mir genau gezeigt, wo die Zahlen nicht zusammenpassten, und die Rückfrage an den Anbieter war direkt vorbereitet.”
Erfahrungen einzelner Nutzerinnen und Nutzer. Das Ergebnis hängt von der jeweiligen Abrechnung und der Prüfung durch den Anbieter ab.
Zählerstände und Schätzungen nach den PlusStrom-Bedingungen prüfen
Wenn keine Verbrauchsdaten fernübermittelt werden, nennen die PlusStrom-AGB eine regelmäßige Selbstablesung, darunter monatliche Stände sowie Werte zum Lieferbeginn, zum Ende jedes Belieferungsjahres und zum Lieferende. Die Ablesung soll dem zuständigen Messstellen- oder Netzbetreiber binnen einer Woche mitgeteilt werden; an PlusStrom selbst geht sie laut Bedingungen innerhalb dieser Frist, wenn du das möchtest. Bewahre Zählernummer, Ablesedatum und Foto zusammen auf.
Liegt zum Stichtag kein verwertbarer Zählerstand vor oder ist der gemeldete Wert unplausibel, erlauben die Bedingungen eine Verbrauchsschätzung anhand anderer Messwerte, der tatsächlichen Verhältnisse und vergleichbarer Kunden. Kontrolliere deshalb auf der Rechnung die Kennzeichnung als Ablesung oder Schätzung und gleiche den angesetzten Anfangs- und Endstand mit eigenen datierten Nachweisen ab. Eine spätere Ablesung ersetzt nicht automatisch rückwirkend den damaligen Stichtagswert.
- Ableseart, Zählernummer, Stichtag und beide Zählerstände auf der Rechnung vergleichen.
- Bei einer Schätzung ein passendes Foto mit Datum und Zählernummer bereithalten.
- Strom- und gegebenenfalls Gaszähler nicht miteinander vermischen.
Bei einer PlusStrom-Gasrechnung m³ und kWh auseinanderhalten
Die PlusStrom-AGB, Stand Mai 2024, beschreiben auch Gaslieferverträge. Für Gas wird die gemessene Menge in Kubikmetern (m³) laut Bedingungen mit dem vom Netzbetreiber mitgeteilten Umrechnungsfaktor in Kilowattstunden (kWh) umgerechnet. Dieser Faktor setzt sich aus Abrechnungsbrennwert und Zustandszahl zusammen. Prüfe daher die auf deiner Rechnung ausgewiesenen Werte und übernimm nicht den m³-Zählerstand als kWh-Verbrauch.
Der aktuelle öffentliche PlusStrom-Auftritt bewirbt einen Stromtarif, während die verlinkten Bedingungen weiterhin beide Vertragsarten nennen. Ob dein konkreter Vertrag Gas umfasst, muss aus deiner Vertragsbestätigung und Rechnung hervorgehen. Nutze die Gasformel daher für eine bestehende Gaslieferung, aber leite aus dem älteren AGB-Stand kein aktuelles öffentliches Gasangebot ab.
- Auf Rechnung und Vertragsbestätigung zuerst Energieart und Lieferstelle feststellen.
- Bei Gas m³, Brennwert, Zustandszahl, Umrechnungsfaktor und kWh-Ergebnis abgleichen.
- Gaswerte getrennt von Stromverbrauch, Strompreis und Abschlägen prüfen.
PlusStrom über Portal oder den passenden Kontaktweg erreichen
Das offizielle PlusStrom-Kundenportal startet den Login mit der Vertragsnummer und sendet anschließend einen Zugangslink per E-Mail. Prüfe für den Zugriff deshalb auch, ob die im Vertrag hinterlegte E-Mail-Adresse stimmt und die Nachricht im Spam-Ordner liegt. Das Portal verlangt auf der Startseite keinen Passwort- oder Zahlungsdatensatz; gib solche Angaben nicht auf ähnlich benannten Seiten ein.
Für den Kundenservice nennt PlusStrom 040 65 844 800, Montag bis Freitag von 9 bis 18 Uhr. Das Kontaktformular unterscheidet unter anderem zwischen Interessenten, einem bereits veranlassten Wechsel und bestehenden Kunden. Die AGB führen info@plusstrom.de für Verbraucherbeschwerden auf. Halte bei einer Rechnungsfrage Vertragsnummer, Zeitraum, Zählernummer und die betroffene Position bereit; die Hotline und die Beschwerdeanschrift sind unterschiedliche Wege für unterschiedliche Anliegen.
- Für Portalzugang die Vertragsnummer aus Vertrag oder Rechnung verwenden und den E-Mail-Link selbst öffnen.
- Für eine normale Servicerückfrage die veröffentlichte Hotline oder das passende Kontaktformular nutzen.
- Eine Verbraucherbeschwerde mit Rechnung, konkreter Position und Belegen an die in den Bedingungen genannte E-Mail-Adresse richten.
Weitere Anbieterhinweise
PlusStrom ist laut Impressum ein Angebot der Fuxx-Die Sparenergie GmbH. Der aktuelle Webauftritt bewirbt Strom; die von der Website verlinkten AGB (Stand Mai 2024) behandeln Strom- und Gaslieferverträge. Prüfe bei einer Gasrechnung deshalb zuerst deinen konkreten Vertrag und die Lieferstelle: Die aktuelle Tarifseite allein belegt kein neues Gasangebot. Für die Abrechnung helfen PlusStroms Regeln zu Jahresrechnung, Zählerablesung und möglichen Schätzungen.
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Nachgerechnet
Frei gewähltes Strombeispiel – kein PlusStrom-Tarif
Nur zur Rechenillustration: 3.210 kWh zu frei gewählten 29 ct/kWh plus 160 € Grundpreis ergeben 1.090,90 € Beispielkosten. Das ist kein Tarifangebot von PlusStrom und keine Gasrechnung.
| Beispielverbrauch Strom | 3.210 kWh |
| Frei gewählter Arbeitspreis | 29 ct/kWh |
| Frei gewählter Grundpreis | 160,00 € |
| Beispielkosten: 3.210 × 0,29 € + 160 € | 1.090,90 € |
| Im Beispiel gezahlte Abschläge | 960,00 € |
Die frei gewählten Werte ergeben 130,90 € Beispieldifferenz. Das ist kein PlusStrom-Preis. Für deinen tatsächlichen Saldo zählen der Vertragszeitraum, die abgerechneten Messwerte und die verbuchten Zahlungen.
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FAQ
Häufige Fragen zu diesem Fall
Offizielle Kontakte und Quellen
Externe Links führen direkt zu Anbieter- oder Verbraucherinformationen.
- PlusStrom: aktueller Anbieterauftritt und beworbenes Stromangebot
- PlusStrom-Impressum: Angebot der Fuxx-Die Sparenergie GmbH und Kontaktdaten
- PlusStrom-AGB: Abrechnung, Zählerstände und Gasumrechnung; Stand Mai 2024
- PlusStrom-Kundenservice: Kontaktformular, Hotline und Öffnungszeiten
- PlusStrom-Kundenportal: Login-Link per E-Mail nach Eingabe der Vertragsnummer
- Verbraucherzentrale: Strom- und Gasrechnung prüfen
- Bundesnetzagentur: Energierechnungen
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