regionalwerke-Rechnungsprüfung
regionalwerke: Stromnachzahlung prüfen
Stimmt deine Stromnachzahlung? Mit unserem kostenlosen Online-Rechner kannst du die Jahresabrechnung nachrechnen und Zählerstände, Verbrauch, Preise sowie Abschläge prüfen. Gib die Werte aus deiner Rechnung ein und starte die Prüfung über den Button.
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Was möchtest du prüfen?
Wähle aus, was auf deiner Rechnung steht. Danach führen wir dich Schritt für Schritt durch die Prüfung.
Kostenlos · ohne Anmeldung · unabhängig vom Anbieter
regionalwerke: Vertragspartner und Energieart auf der Rechnung prüfen
regionalwerke beschreibt sich als Netzwerk unabhängiger Regionalwerke und als Projektpartner für erneuerbare Energie. Die Seite belegt den energiewirtschaftlichen Auftritt, aber kein pauschales Haushaltsliefergebiet; deshalb muss der konkrete Rechnungskopf die Lieferantenrolle bestätigen.
Diese Seite ist nur für Rechnungen gedacht, auf denen regionalwerke tatsächlich als Vertragspartner oder Abrechnungssteller genannt wird. Ein Projekt-, Netz- oder Beteiligungspartner ist nicht automatisch der Lieferant.
- regionalwerke beschreibt ein Netzwerk unabhängiger Regionalwerke.
- Der Auftritt nennt erneuerbare Energie- und Regionalprojekte.
- Die Website grenzt die Projektrolle nicht automatisch zu jedem Liefervertrag ab; der Rechnungskopf bleibt entscheidend.
So funktioniert’s
- 1
Rechnung hochladen oder fotografieren
PDF oder alle Seiten fotografieren. Die Werte werden automatisch ausgelesen.
- 2
Werte manuell eingeben
Ohne Upload Strom oder Gas auswählen und die Werte Schritt für Schritt eintragen.
- 3
Ergebnis erhalten
Du siehst sofort, ob die Forderung rechnerisch plausibel ist
Nutzer-Stimmen
Tausende von Menschen prüfen täglich ihre Nachzahlung bei uns für Klarheit.
01 / 05
“Die 29,99 € für die Beratung waren für mich durch die Korrektur sofort wieder drin. Wir haben die auffälligen Punkte gesammelt und ein klares Schreiben für den Anbieter vorbereitet.”
“Ein falsch übernommener Zählerstand war der Grund für die hohe Forderung. Die Beratung hat mir den Fehler erklärt und das passende Schreiben vorbereitet.”
“Ich hatte nur ein ungutes Gefühl. In der Beratung wurde mir genau gezeigt, wo die Zahlen nicht zusammenpassten, und die Rückfrage an den Anbieter war direkt vorbereitet.”
Erfahrungen einzelner Nutzerinnen und Nutzer. Das Ergebnis hängt von der jeweiligen Abrechnung und der Prüfung durch den Anbieter ab.
Messwerte, Preisbestandteile und Abschläge nachrechnen
Prüfe Rechtsträger, Vertrag, Messstelle, Energieart, Zeitraum, Preisblatt und Abschläge. Bei einer Projekt- oder Beteiligungsabrechnung darfst du keine Standard-Haushaltsrechnung unterstellen.
Übertrage Rechnungsteller, Vertragskonto, Lieferstelle, Zähler- oder Messpunktnummer, Anfangs- und Endstand, Ablesedatum, Ableseart, Verbrauch, Arbeitspreis, Grundpreis, Steuern und Preiszeiträume zunächst wörtlich aus dem Beleg. Ziehe Abschläge, Vorauszahlungen, Gutschriften und Zahlungen erst am Ende und nur vom passenden Vertragskonto ab. Ein späterer eigener Zählerstand ändert eine bereits abgeschlossene Rechnung nicht rückwirkend.
- Vollständige Firmierung und Energieart im Rechnungskopf sichern.
- Lieferant, Netzbetreiber, Messstellenbetreiber und Abrechnungsdienstleister nicht gleichsetzen.
- Getrennte Energiearten, Preisperioden und Vertragskonten separat rechnen.
regionalwerke: Rechnungsabweichung über den belegten Kontakt klären
Das offizielle Impressum nennt die Kontaktstelle von regionalwerke. Vergleiche diese Angaben mit dem Rechnungskopf und nutze für Rückfragen die im Vertrag genannte Adresse.
Für eine Rückfrage gehören Rechnungs- oder Vertragsnummer, Energieart beziehungsweise Wärmeversorgung, Lieferstelle, Zähler- oder Messpunktnummer, Abrechnungszeitraum und die konkrete strittige Zeile zusammen. Lege Zählerfoto, Ablesebeleg und Zahlungsnachweise bei. Ein allgemeiner Webauftritt ersetzt weder den Vertrag noch den Rechnungskopf.
- Kontaktangabe und Rechtsträger mit dem Rechnungskopf abgleichen.
- Messwert, Ableseart und Datum dokumentieren.
- Bei Preiswechseln immer die für den Abrechnungszeitraum geltende Fassung heranziehen.
Weitere Anbieterhinweise
regionalwerke beschreibt sich als Netzwerk unabhängiger Regionalwerke und als Projektpartner für erneuerbare Energie. Die Seite belegt den energiewirtschaftlichen Auftritt, aber kein pauschales Haushaltsliefergebiet; deshalb muss der konkrete Rechnungskopf die Lieferantenrolle bestätigen. Quellenstand: 29.09.2026. Nicht belegte Liefergebiete, Tarife oder Serviceversprechen werden nicht ergänzt.
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Nachgerechnet
Freies Strombeispiel – kein regionalwerke-Tarif
3.600 kWh × 31,4 ct/kWh plus 168,00 € frei gewählte feste Kosten ergeben 1.298,40 € Beispielkosten. Die Werte sind keine Anbieterpreise.
| Frei gewählter Stromverbrauch | 3.600 kWh |
| Frei gewählter Arbeitspreis | 31,4 ct/kWh |
| Frei gewählte feste Kosten | 168,00 € |
| Im Beispiel berücksichtigte Abschläge | 1.050,00 € |
| Beispielkosten: Verbrauch × Arbeitspreis + feste Kosten | 1.298,40 € |
1.298,40 € Beispielkosten minus 1.050,00 € Beispielzahlungen ergeben 248,40 € Beispielnachzahlung. Das ist kein regionalwerke-Tarif und kein individueller Rechnungssaldo.
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Häufige Fragen zu diesem Fall
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