Rödl-Rechnungsprüfung

Rödl energie: Strom- und Gasnachzahlung prüfen

Prüfe deine Strom- oder Gasnachzahlung kostenlos mit unserem Online-Rechner. Damit kannst du die Jahresabrechnung berechnen und kontrollieren, ob Zählerstände, Verbrauch, Preise und Abschläge den geforderten Betrag erklären. Starte jetzt über den Button.

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Kostenlos · ohne Anmeldung · unabhängig vom Anbieter

Rödl energie: Vertragspartner und Energieart auf der Rechnung prüfen

Rödl energie veröffentlicht aktuelle AGB für Strom- und Erdgaslieferung an Privat- und Geschäftskunden sowie zentrale Kontakte. Die AGB regeln Messung, Abschläge, Rechnung und Einwendungen.

Rödl bündelt Energiehandel und weitere technische Geschäftsbereiche. Prüfe daher den Vertragspartner und die Sparte der konkreten Rechnung.

  • Rödl veröffentlicht aktuelle AGB für Strom und Erdgas.
  • Die AGB unterscheiden Privat- und Geschäftskunden.
  • Die zentrale und der Energiehandel veröffentlichen getrennte Kontakte.

So funktioniert’s

  1. 1

    Rechnung hochladen oder fotografieren

    PDF oder alle Seiten fotografieren. Die Werte werden automatisch ausgelesen.

  2. 2

    Werte manuell eingeben

    Ohne Upload Strom oder Gas auswählen und die Werte Schritt für Schritt eintragen.

  3. 3

    Ergebnis erhalten

    Du siehst sofort, ob die Forderung rechnerisch plausibel ist

Nutzer-Stimmen

Tausende von Menschen prüfen täglich ihre Nachzahlung bei uns für Klarheit.

01 / 05

“Die 29,99 € für die Beratung waren für mich durch die Korrektur sofort wieder drin. Wir haben die auffälligen Punkte gesammelt und ein klares Schreiben für den Anbieter vorbereitet.”

Nachzahlung um 276 € reduziert

“Ein falsch übernommener Zählerstand war der Grund für die hohe Forderung. Die Beratung hat mir den Fehler erklärt und das passende Schreiben vorbereitet.”

184 € weniger nach Korrektur

“Ich hatte nur ein ungutes Gefühl. In der Beratung wurde mir genau gezeigt, wo die Zahlen nicht zusammenpassten, und die Rückfrage an den Anbieter war direkt vorbereitet.”

62,40 € Abweichung erkannt

Erfahrungen einzelner Nutzerinnen und Nutzer. Das Ergebnis hängt von der jeweiligen Abrechnung und der Prüfung durch den Anbieter ab.

Zähler, Preisbestandteile und Abschläge nachrechnen

Die AGB nennen Messwerte, Abrechnung und Abschläge als zentrale Prüfwerte. Bei Gas kommen Brennwert und Zustandszahl hinzu; bei Geschäftsstrom können individuelle Lieferbedingungen gelten.

Übertrage Rechnungsteller, Vertragskonto, Lieferstelle, Zählernummer, Anfangs- und Endstand, Ablesedatum, Ableseart, Verbrauch, Arbeitspreis, Grundpreis, Steuern und Preiszeiträume zunächst wörtlich aus dem Beleg. Ziehe Abschläge, Gutschriften und Zahlungen erst am Ende und nur vom passenden Vertragskonto ab. Ein späterer eigener Zählerstand ändert eine bereits abgeschlossene Rechnung nicht rückwirkend.

  • Vollständige Firmierung und Energieart im Rechnungskopf sichern.
  • Lieferant, Netzbetreiber und Messstellenbetreiber nicht gleichsetzen.
  • Strom und Gas beziehungsweise getrennte Preisperioden separat rechnen.

Rödl energie: Rechnungsabweichung über den belegten Kontakt klären

Rödl nennt 09181 4848-0 und zentralezentrale@roedl-energie.de. Für Energiehandel wird zusätzlich 09181 4848-796 genannt. Verwende den Kontakt aus dem konkreten Vertrag.

Für eine Rückfrage gehören Rechnungs- oder Vertragsnummer, Energieart, Lieferstelle, Zählernummer, Abrechnungszeitraum und die konkrete strittige Zeile zusammen. Lege Zählerfoto und Zahlungsbelege bei. Ein allgemeiner Webauftritt ersetzt weder den Vertrag noch den Rechnungskopf.

  • Kontaktangabe und Rechtsträger mit dem Rechnungskopf abgleichen.
  • Zählerstand, Ableseart und Datum dokumentieren.
  • Bei Preiswechseln immer die für den Zeitraum geltende Fassung heranziehen.

Weitere Anbieterhinweise

Rödl energie veröffentlicht aktuelle AGB für Strom- und Erdgaslieferung an Privat- und Geschäftskunden sowie zentrale Kontakte. Die AGB regeln Messung, Abschläge, Rechnung und Einwendungen. Quellenstand: 29.09.2026. Nicht belegte Liefergebiete, Tarife oder Serviceversprechen werden nicht ergänzt.

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Nachgerechnet

Getrenntes Strom- und Gasbeispiel – kein Rödl energie-Tarif

Alle Zahlen sind frei gewählt. Strom und Gas werden separat gerechnet; die Werte bilden weder einen Rödl energie-Tarif noch einen echten Rechnungssaldo ab.

Strom: 3.400 kWh × 30,8 ct/kWh + 150,00 €1.197,20 €
Strom: berücksichtigte Abschläge1.000,00 €
Gas: 12.000 kWh × 10,7 ct/kWh + 190,00 €1.474,00 €
Gas: berücksichtigte Abschläge1.250,00 €

Das freie Muster ergibt 197,20 € Strombeispielnachzahlung und 224,00 € Gasbeispielnachzahlung. Die Zahlen sind keine Rödl energie-Preise und dürfen nicht zu einem Mischpreis verrechnet werden.

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