SGB Energie-Rechnungsprüfung
SGB Energie: Strom- und Gasnachzahlung prüfen
Prüfe deine Strom- oder Gasnachzahlung kostenlos mit unserem Online-Rechner. Damit kannst du die Jahresabrechnung berechnen und kontrollieren, ob Zählerstände, Verbrauch, Preise und Abschläge den geforderten Betrag erklären. Starte jetzt über den Button.
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Was möchtest du prüfen?
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SGB Energie: Vertragspartner und Energieart auf der Rechnung prüfen
SGB Energie beschreibt Strom- und Gasversorgung für Gewerbe und Industrie. Die offiziellen AGB regeln Lieferbeginn, Messung, Abschläge und Abrechnung; das Marktpartner-Dokument nennt Rechtsträger, Sitz und Kontaktdaten.
Die Zielgruppe ist vor allem gewerblich und industriell. RLM-Verbrauch, Preisformel und monatliche Rechnungen können daher wichtiger sein als ein klassischer Haushalts-Abschlag.
- SGB nennt Strom- und Gasversorgung für Gewerbe und Industrie.
- Die AGB beschreiben Messung, Abschläge und Abrechnung.
- Das Marktpartner-Dokument nennt Rechtsträger, Adresse und Kontakt.
So funktioniert’s
- 1
Rechnung hochladen oder fotografieren
PDF oder alle Seiten fotografieren. Die Werte werden automatisch ausgelesen.
- 2
Werte manuell eingeben
Ohne Upload Strom oder Gas auswählen und die Werte Schritt für Schritt eintragen.
- 3
Ergebnis erhalten
Du siehst sofort, ob die Forderung rechnerisch plausibel ist
Nutzer-Stimmen
Tausende von Menschen prüfen täglich ihre Nachzahlung bei uns für Klarheit.
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“Die 29,99 € für die Beratung waren für mich durch die Korrektur sofort wieder drin. Wir haben die auffälligen Punkte gesammelt und ein klares Schreiben für den Anbieter vorbereitet.”
“Ein falsch übernommener Zählerstand war der Grund für die hohe Forderung. Die Beratung hat mir den Fehler erklärt und das passende Schreiben vorbereitet.”
“Ich hatte nur ein ungutes Gefühl. In der Beratung wurde mir genau gezeigt, wo die Zahlen nicht zusammenpassten, und die Rückfrage an den Anbieter war direkt vorbereitet.”
Erfahrungen einzelner Nutzerinnen und Nutzer. Das Ergebnis hängt von der jeweiligen Abrechnung und der Prüfung durch den Anbieter ab.
Zähler, Preisbestandteile und Abschläge nachrechnen
Prüfe Liefermenge, Messverfahren, Preisformel, Netzentgelte, Steuern, Abschläge und Fälligkeit. Bei einem RLM-Vertrag gehören Lastgangdaten und Vertragsperiode in die Prüfung.
Übertrage Rechnungsteller, Vertragskonto, Lieferstelle, Zählernummer, Anfangs- und Endstand, Ablesedatum, Ableseart, Verbrauch, Arbeitspreis, Grundpreis, Steuern und Preiszeiträume zunächst wörtlich aus dem Beleg. Ziehe Abschläge, Gutschriften und Zahlungen erst am Ende und nur vom passenden Vertragskonto ab. Ein späterer eigener Zählerstand ändert eine bereits abgeschlossene Rechnung nicht rückwirkend.
- Vollständige Firmierung und Energieart im Rechnungskopf sichern.
- Lieferant, Netzbetreiber und Messstellenbetreiber nicht gleichsetzen.
- Strom und Gas beziehungsweise getrennte Preisperioden separat rechnen.
SGB Energie: Rechnungsabweichung über den belegten Kontakt klären
SGB nennt Industriestraße 29–31, 82194 Gröbenzell, 08142 6514340 und info@sgb-energie.de. Verwende die Kontaktdaten aus dem Vertrag, wenn sie abweichen.
Für eine Rückfrage gehören Rechnungs- oder Vertragsnummer, Energieart, Lieferstelle, Zählernummer, Abrechnungszeitraum und die konkrete strittige Zeile zusammen. Lege Zählerfoto und Zahlungsbelege bei. Ein allgemeiner Webauftritt ersetzt weder den Vertrag noch den Rechnungskopf.
- Kontaktangabe und Rechtsträger mit dem Rechnungskopf abgleichen.
- Zählerstand, Ableseart und Datum dokumentieren.
- Bei Preiswechseln immer die für den Zeitraum geltende Fassung heranziehen.
Weitere Anbieterhinweise
SGB Energie beschreibt Strom- und Gasversorgung für Gewerbe und Industrie. Die offiziellen AGB regeln Lieferbeginn, Messung, Abschläge und Abrechnung; das Marktpartner-Dokument nennt Rechtsträger, Sitz und Kontaktdaten. Quellenstand: 29.09.2026. Nicht belegte Liefergebiete, Tarife oder Serviceversprechen werden nicht ergänzt.
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Nachgerechnet
Getrenntes Strom- und Gasbeispiel – kein SGB Energie-Tarif
Alle Zahlen sind frei gewählt. Strom und Gas werden separat gerechnet; die Werte bilden weder einen SGB Energie-Tarif noch einen echten Rechnungssaldo ab.
| Strom: 3.400 kWh × 30,8 ct/kWh + 150,00 € | 1.197,20 € |
| Strom: berücksichtigte Abschläge | 1.000,00 € |
| Gas: 12.000 kWh × 10,7 ct/kWh + 190,00 € | 1.474,00 € |
| Gas: berücksichtigte Abschläge | 1.250,00 € |
Das freie Muster ergibt 197,20 € Strombeispielnachzahlung und 224,00 € Gasbeispielnachzahlung. Die Zahlen sind keine SGB Energie-Preise und dürfen nicht zu einem Mischpreis verrechnet werden.
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FAQ
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