Stadt- und Überlandwerke Luckau-Lübbenau-Rechnungsprüfung
SÜLL: Strom- und Gasnachzahlung prüfen
Stimmt deine Strom- oder Gasnachzahlung? Mit unserem kostenlosen Online-Rechner kannst du die Jahresabrechnung nachrechnen und Zählerstände, Verbrauch, Preise sowie Abschläge prüfen. Gib die Werte aus deiner Rechnung ein und starte die Prüfung über den Button.
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Was möchtest du prüfen?
Wähle aus, was auf deiner Rechnung steht. Danach führen wir dich Schritt für Schritt durch die Prüfung.
Kostenlos · ohne Anmeldung · unabhängig vom Anbieter
SÜLL: Vertragspartner und Energieart auf der Rechnung prüfen
Die Stadt Lübbenau und SÜLL beschreiben die Stadt- und Überlandwerke als kommunalen Energieversorger für Strom und Gas. Die SÜLL-Unterlagen trennen Versorgung, Netz und Kundenkontakt; aktuelle Preise dürfen nur mit Gültigkeitsdatum verwendet werden.
Bei einer SÜLL-Rechnung muss zuerst geklärt werden, ob sie aus Liefervertrag, Grundversorgung, Ersatzversorgung oder Netzleistung stammt. Der Netzbetreiber ist nicht automatisch der Lieferant.
- Die Stadt Lübbenau beschreibt SÜLL als kommunalen Strom- und Gasversorger.
- SÜLL veröffentlicht Informationen zu Netz- und Hausanschlüssen.
- Preisangaben aus dem Pressearchiv sind zeitgebunden und werden nicht als allgemeiner aktueller Tarif ausgegeben.
So funktioniert’s
- 1
Rechnung hochladen oder fotografieren
PDF oder alle Seiten fotografieren. Die Werte werden automatisch ausgelesen.
- 2
Werte manuell eingeben
Ohne Upload Strom oder Gas auswählen und die Werte Schritt für Schritt eintragen.
- 3
Ergebnis erhalten
Du siehst sofort, ob die Forderung rechnerisch plausibel ist
Nutzer-Stimmen
Tausende von Menschen prüfen täglich ihre Nachzahlung bei uns für Klarheit.
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“Die 29,99 € für die Beratung waren für mich durch die Korrektur sofort wieder drin. Wir haben die auffälligen Punkte gesammelt und ein klares Schreiben für den Anbieter vorbereitet.”
“Ein falsch übernommener Zählerstand war der Grund für die hohe Forderung. Die Beratung hat mir den Fehler erklärt und das passende Schreiben vorbereitet.”
“Ich hatte nur ein ungutes Gefühl. In der Beratung wurde mir genau gezeigt, wo die Zahlen nicht zusammenpassten, und die Rückfrage an den Anbieter war direkt vorbereitet.”
Erfahrungen einzelner Nutzerinnen und Nutzer. Das Ergebnis hängt von der jeweiligen Abrechnung und der Prüfung durch den Anbieter ab.
Messwerte, Preisbestandteile und Abschläge nachrechnen
Trenne Strom und Gas. Prüfe bei Gas m³, Brennwert, Zustandszahl und kWh; bei Strom Zählerstände und Preisperioden. Vergleiche Abschläge, Grundpreis und dated price sheet mit dem Abrechnungszeitraum.
Übertrage Rechnungsteller, Vertragskonto, Lieferstelle, Zähler- oder Messpunktnummer, Anfangs- und Endstand, Ablesedatum, Ableseart, Verbrauch, Arbeitspreis, Grundpreis, Steuern und Preiszeiträume zunächst wörtlich aus dem Beleg. Ziehe Abschläge, Vorauszahlungen, Gutschriften und Zahlungen erst am Ende und nur vom passenden Vertragskonto ab. Ein späterer eigener Zählerstand ändert eine bereits abgeschlossene Rechnung nicht rückwirkend.
- Vollständige Firmierung und Energieart im Rechnungskopf sichern.
- Lieferant, Netzbetreiber, Messstellenbetreiber und Abrechnungsdienstleister nicht gleichsetzen.
- Getrennte Energiearten, Preisperioden und Vertragskonten separat rechnen.
SÜLL: Rechnungsabweichung über den belegten Kontakt klären
SÜLL veröffentlicht Kontakt- und Netzanschlussinformationen über suell.de. Nutze bei einer Reklamation die im Rechnungskopf genannte Stelle und gib Vertragskonto, Verbrauchsstelle und Zeitraum an.
Für eine Rückfrage gehören Rechnungs- oder Vertragsnummer, Energieart beziehungsweise Wärmeversorgung, Lieferstelle, Zähler- oder Messpunktnummer, Abrechnungszeitraum und die konkrete strittige Zeile zusammen. Lege Zählerfoto, Ablesebeleg und Zahlungsnachweise bei. Ein allgemeiner Webauftritt ersetzt weder den Vertrag noch den Rechnungskopf.
- Kontaktangabe und Rechtsträger mit dem Rechnungskopf abgleichen.
- Messwert, Ableseart und Datum dokumentieren.
- Bei Preiswechseln immer die für den Abrechnungszeitraum geltende Fassung heranziehen.
Weitere Anbieterhinweise
Die Stadt Lübbenau und SÜLL beschreiben die Stadt- und Überlandwerke als kommunalen Energieversorger für Strom und Gas. Die SÜLL-Unterlagen trennen Versorgung, Netz und Kundenkontakt; aktuelle Preise dürfen nur mit Gültigkeitsdatum verwendet werden. Quellenstand: 29.09.2026. Nicht belegte Liefergebiete, Tarife oder Serviceversprechen werden nicht ergänzt.
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Nachgerechnet
Getrenntes Strom- und Gasbeispiel – kein SÜLL-Tarif
Alle Zahlen sind frei gewählt. Strom und Gas werden separat gerechnet; die Werte bilden weder einen SÜLL-Tarif noch einen echten Rechnungssaldo ab.
| Strom: 3.400 kWh × 30,8 ct/kWh + 150,00 € | 1.197,20 € |
| Strom: berücksichtigte Abschläge | 1.000,00 € |
| Gas: 12.000 kWh × 10,7 ct/kWh + 190,00 € | 1.474,00 € |
| Gas: berücksichtigte Abschläge | 1.250,00 € |
Das freie Muster ergibt 197,20 € Strombeispielnachzahlung und 224,00 € Gasbeispielnachzahlung. Die Zahlen sind keine SÜLL-Preise und dürfen nicht zu einem Mischpreis verrechnet werden.
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Häufige Fragen zu diesem Fall
Offizielle Kontakte und Quellen
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