Anbieterwechsel trotz Altschulden
Bekomme ich trotz Stromschulden einen neuen Anbieter?
Ein Lieferantenwechsel löscht alte Stromschulden nicht. Die Forderung bleibt beim bisherigen Anbieter oder Forderungsinhaber bestehen.
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Neuvertrag und alte Forderung sind getrennte Rechtsverhältnisse
Ein wettbewerblicher Anbieter kann vor Vertragsschluss eine Bonitätsprüfung durchführen und einen Sondervertrag ablehnen. Die Grundversorgung unterliegt einer gesetzlichen Versorgungspflicht, kennt aber Ausnahmen, wenn die Versorgung wirtschaftlich unzumutbar ist. Ob alte Schulden beim selben Grundversorger eine Ausnahme tragen, ist einzelfallabhängig.
Unabhängig von den möglichen rechtlichen oder finanziellen Folgen solltest du zuerst prüfen, ob Zählerstände, Verbrauch, Preispositionen, Abschläge und Endsaldo der Rechnung zusammenpassen. Ein späterer aktueller Zählerstand verändert die alte Abrechnung nicht, kann aber den damaligen Stand plausibilisieren.
Belieferung sichern und Altschulden separat klären
Melde Einzug oder Wechsel korrekt und prüfe jede Vertragsbestätigung. Kommt kein Sondervertrag zustande, kläre unverzüglich Grund- oder Ersatzversorgung. Vereinbare für die alten Schulden eine gesonderte Lösung und überweise neue Abschläge eindeutig auf das aktuelle Vertragskonto.
Bewahre Rechnung, Vertragsunterlagen, Zählerfoto, Kontoauszüge und sämtliche Schreiben chronologisch auf. Nenne bei jeder Beanstandung Vertragskonto, Rechnungsnummer, Zeitraum und die konkrete Position. Diese Seite bietet eine erste Orientierung und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Sozialberatung.
- Ablehnung oder Vertragsannahme des neuen Anbieters schriftlich sichern.
- Altes und neues Vertragskonto strikt auseinanderhalten.
- Grundversorger und Netzbetreiber für die Verbrauchsstelle feststellen.
- Bonitätsdaten bei vermuteten Fehlern durch Datenkopie prüfen.
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Nachgerechnet
Was beim Anbieterwechsel getrennt bleibt
Das Beispiel ordnet typische Schritte ein. Fristen und Beträge müssen immer anhand deiner Unterlagen und der aktuellen Rechtslage geprüft werden.
| Alte Nachzahlung | Bleibt Forderung des bisherigen Anbieters |
| Neuer Sondervertrag | Kann Bonitätsprüfung voraussetzen |
| Grundversorgung | Gesetzliche Pflicht mit enger Ausnahme |
| Neue Abschläge | Auf neues Vertragskonto zahlen |
Zahlungen für den neuen Vertrag werden nicht automatisch auf alte Schulden angerechnet, wenn Konten und Verwendungszwecke sauber getrennt sind. Prüfe die Buchung dennoch regelmäßig.
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FAQ
Häufige Fragen zu diesem Fall
Offizielle Kontakte und Quellen
Externe Links führen direkt zu Anbieter- oder Verbraucherinformationen.
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