Anbieterwechsel trotz Altschulden

Bekomme ich trotz Stromschulden einen neuen Anbieter?

Ein Lieferantenwechsel löscht alte Stromschulden nicht. Die Forderung bleibt beim bisherigen Anbieter oder Forderungsinhaber bestehen.

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Neuvertrag und alte Forderung sind getrennte Rechtsverhältnisse

Ein wettbewerblicher Anbieter kann vor Vertragsschluss eine Bonitätsprüfung durchführen und einen Sondervertrag ablehnen. Die Grundversorgung unterliegt einer gesetzlichen Versorgungspflicht, kennt aber Ausnahmen, wenn die Versorgung wirtschaftlich unzumutbar ist. Ob alte Schulden beim selben Grundversorger eine Ausnahme tragen, ist einzelfallabhängig.

Unabhängig von den möglichen rechtlichen oder finanziellen Folgen solltest du zuerst prüfen, ob Zählerstände, Verbrauch, Preispositionen, Abschläge und Endsaldo der Rechnung zusammenpassen. Ein späterer aktueller Zählerstand verändert die alte Abrechnung nicht, kann aber den damaligen Stand plausibilisieren.

Belieferung sichern und Altschulden separat klären

Melde Einzug oder Wechsel korrekt und prüfe jede Vertragsbestätigung. Kommt kein Sondervertrag zustande, kläre unverzüglich Grund- oder Ersatzversorgung. Vereinbare für die alten Schulden eine gesonderte Lösung und überweise neue Abschläge eindeutig auf das aktuelle Vertragskonto.

Bewahre Rechnung, Vertragsunterlagen, Zählerfoto, Kontoauszüge und sämtliche Schreiben chronologisch auf. Nenne bei jeder Beanstandung Vertragskonto, Rechnungsnummer, Zeitraum und die konkrete Position. Diese Seite bietet eine erste Orientierung und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Sozialberatung.

  • Ablehnung oder Vertragsannahme des neuen Anbieters schriftlich sichern.
  • Altes und neues Vertragskonto strikt auseinanderhalten.
  • Grundversorger und Netzbetreiber für die Verbrauchsstelle feststellen.
  • Bonitätsdaten bei vermuteten Fehlern durch Datenkopie prüfen.

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Was beim Anbieterwechsel getrennt bleibt

Das Beispiel ordnet typische Schritte ein. Fristen und Beträge müssen immer anhand deiner Unterlagen und der aktuellen Rechtslage geprüft werden.

Alte NachzahlungBleibt Forderung des bisherigen Anbieters
Neuer SondervertragKann Bonitätsprüfung voraussetzen
GrundversorgungGesetzliche Pflicht mit enger Ausnahme
Neue AbschlägeAuf neues Vertragskonto zahlen

Zahlungen für den neuen Vertrag werden nicht automatisch auf alte Schulden angerechnet, wenn Konten und Verwendungszwecke sauber getrennt sind. Prüfe die Buchung dennoch regelmäßig.

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FAQ

Häufige Fragen zu diesem Fall

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