ubitricity Gesellschaft für verteilte Energiesysteme-Rechnungsprüfung
ubitricity: Stromnachzahlung prüfen
Mit dem kostenlosen Online-Rechner kannst du deine Stromnachzahlung berechnen und überprüfen. Vergleiche Zählerstände, Verbrauch, Preise und Abschläge mit dem geforderten Betrag. Starte die Prüfung jetzt über den Button.
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ubitricity: Vertragspartner und Energieart auf der Rechnung prüfen
Die offiziellen ubitricity-Bedingungen nennen ubitricity Gesellschaft für verteilte Energiesysteme mbH in Berlin. Der belegte Anwendungsfall ist Direktzugang-Laden beziehungsweise Mobilstrom an Ladepunkten, nicht die allgemeine Haushaltsversorgung.
Prüfe bei einer ubitricity-Abrechnung Ladepunkt, Ladebeginn, Ladeende, kWh, Tarif und Zahlungsweg. Eine klassische Haushaltsjahresrechnung mit Wohnungszähler ist aus den Quellen nicht abzuleiten.
- Die Bedingungen nennen ubitricity Gesellschaft für verteilte Energiesysteme mbH.
- Der Direktzugang startet über QR-Code am Ladepunkt.
- Die Quellen beziehen sich auf Mobilstrom und Ladepreise, nicht auf einen allgemeinen Haushaltsvertrag.
So funktioniert’s
- 1
Rechnung hochladen oder fotografieren
PDF oder alle Seiten fotografieren. Die Werte werden automatisch ausgelesen.
- 2
Werte manuell eingeben
Ohne Upload Strom oder Gas auswählen und die Werte Schritt für Schritt eintragen.
- 3
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Du siehst sofort, ob die Forderung rechnerisch plausibel ist
Nutzer-Stimmen
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“Die 29,99 € für die Beratung waren für mich durch die Korrektur sofort wieder drin. Wir haben die auffälligen Punkte gesammelt und ein klares Schreiben für den Anbieter vorbereitet.”
“Ein falsch übernommener Zählerstand war der Grund für die hohe Forderung. Die Beratung hat mir den Fehler erklärt und das passende Schreiben vorbereitet.”
“Ich hatte nur ein ungutes Gefühl. In der Beratung wurde mir genau gezeigt, wo die Zahlen nicht zusammenpassten, und die Rückfrage an den Anbieter war direkt vorbereitet.”
Erfahrungen einzelner Nutzerinnen und Nutzer. Das Ergebnis hängt von der jeweiligen Abrechnung und der Prüfung durch den Anbieter ab.
Messwerte, Preisbestandteile und Abschläge nachrechnen
Ordne jede Position dem Ladepunkt und dem Mobilstromvertrag zu. Prüfe Zeitstempel, kWh, Blockier- oder Transaktionskosten, Steuern und bereits bezahlte Ladevorgänge; rechne nicht mit einem Haushalts-Grundpreis.
Übertrage Rechnungsteller, Vertragskonto, Lieferstelle, Zähler- oder Messpunktnummer, Anfangs- und Endstand, Ablesedatum, Ableseart, Verbrauch, Arbeitspreis, Grundpreis, Steuern und Preiszeiträume zunächst wörtlich aus dem Beleg. Ziehe Abschläge, Vorauszahlungen, Gutschriften und Zahlungen erst am Ende und nur vom passenden Vertragskonto ab. Ein späterer eigener Zählerstand ändert eine bereits abgeschlossene Rechnung nicht rückwirkend.
- Vollständige Firmierung und Energieart im Rechnungskopf sichern.
- Lieferant, Netzbetreiber, Messstellenbetreiber und Abrechnungsdienstleister nicht gleichsetzen.
- Getrennte Energiearten, Preisperioden und Vertragskonten separat rechnen.
ubitricity: Rechnungsabweichung über den belegten Kontakt klären
Die Direktzugangsbedingungen nennen ubitricity und den Berliner Rechtsträger. Nutze den in deinem Ladevertrag oder der Rechnung angegebenen Supportweg und gib Ladepunkt-ID und Vorgangsnummer an.
Für eine Rückfrage gehören Rechnungs- oder Vertragsnummer, Energieart beziehungsweise Wärmeversorgung, Lieferstelle, Zähler- oder Messpunktnummer, Abrechnungszeitraum und die konkrete strittige Zeile zusammen. Lege Zählerfoto, Ablesebeleg und Zahlungsnachweise bei. Ein allgemeiner Webauftritt ersetzt weder den Vertrag noch den Rechnungskopf.
- Kontaktangabe und Rechtsträger mit dem Rechnungskopf abgleichen.
- Messwert, Ableseart und Datum dokumentieren.
- Bei Preiswechseln immer die für den Abrechnungszeitraum geltende Fassung heranziehen.
Weitere Anbieterhinweise
Die offiziellen ubitricity-Bedingungen nennen ubitricity Gesellschaft für verteilte Energiesysteme mbH in Berlin. Der belegte Anwendungsfall ist Direktzugang-Laden beziehungsweise Mobilstrom an Ladepunkten, nicht die allgemeine Haushaltsversorgung. Quellenstand: 29.09.2026. Nicht belegte Liefergebiete, Tarife oder Serviceversprechen werden nicht ergänzt.
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Nachgerechnet
Freies Strombeispiel – kein ubitricity-Tarif
3.600 kWh × 31,4 ct/kWh plus 168,00 € frei gewählte feste Kosten ergeben 1.298,40 € Beispielkosten. Die Werte sind keine Anbieterpreise.
| Frei gewählter Stromverbrauch | 3.600 kWh |
| Frei gewählter Arbeitspreis | 31,4 ct/kWh |
| Frei gewählte feste Kosten | 168,00 € |
| Im Beispiel berücksichtigte Abschläge | 1.050,00 € |
| Beispielkosten: Verbrauch × Arbeitspreis + feste Kosten | 1.298,40 € |
1.298,40 € Beispielkosten minus 1.050,00 € Beispielzahlungen ergeben 248,40 € Beispielnachzahlung. Das ist kein ubitricity-Tarif und kein individueller Rechnungssaldo.
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