WEP Wärme-, Energie- und Prozesstechnik-Rechnungsprüfung
WEP Wärme, Energie und Prozesstechnik: Strom- und Gasnachzahlung prüfen
Prüfe deine Strom- oder Gasnachzahlung kostenlos mit unserem Online-Rechner. Damit kannst du die Jahresabrechnung berechnen und kontrollieren, ob Zählerstände, Verbrauch, Preise und Abschläge den geforderten Betrag erklären. Starte jetzt über den Button.
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Was möchtest du prüfen?
Wähle aus, was auf deiner Rechnung steht. Danach führen wir dich Schritt für Schritt durch die Prüfung.
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WEP Wärme, Energie und Prozesstechnik: Vertragspartner und Energieart auf der Rechnung prüfen
WEP beschreibt sich als Energieversorger für Gas und Strom sowie als Betreiber regionaler Fern- und Nahwärme. Das Impressum nennt WEP Wärme-, Energie- und Prozesstechnik GmbH in Hückelhoven und den Kundenservice.
WEP-Rechnungen können Strom, Gas, Fernwärme oder Contracting betreffen. Ordne Rechnungsteller, Sparte und Messkonzept zuerst zu, bevor du Werte vergleichst.
- WEP nennt Strom- und Gaslieferung bundesweit.
- WEP versorgt laut eigener Darstellung regionale Privathaushalte und Industriekunden mit Fernwärme.
- Die Service-Seite erklärt, dass Wärmeabrechnungen temperaturabhängige Verbrauchsanteile enthalten können.
So funktioniert’s
- 1
Rechnung hochladen oder fotografieren
PDF oder alle Seiten fotografieren. Die Werte werden automatisch ausgelesen.
- 2
Werte manuell eingeben
Ohne Upload Strom oder Gas auswählen und die Werte Schritt für Schritt eintragen.
- 3
Ergebnis erhalten
Du siehst sofort, ob die Forderung rechnerisch plausibel ist
Nutzer-Stimmen
Tausende von Menschen prüfen täglich ihre Nachzahlung bei uns für Klarheit.
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“Die 29,99 € für die Beratung waren für mich durch die Korrektur sofort wieder drin. Wir haben die auffälligen Punkte gesammelt und ein klares Schreiben für den Anbieter vorbereitet.”
“Ein falsch übernommener Zählerstand war der Grund für die hohe Forderung. Die Beratung hat mir den Fehler erklärt und das passende Schreiben vorbereitet.”
“Ich hatte nur ein ungutes Gefühl. In der Beratung wurde mir genau gezeigt, wo die Zahlen nicht zusammenpassten, und die Rückfrage an den Anbieter war direkt vorbereitet.”
Erfahrungen einzelner Nutzerinnen und Nutzer. Das Ergebnis hängt von der jeweiligen Abrechnung und der Prüfung durch den Anbieter ab.
Messwerte, Preisbestandteile und Abschläge nachrechnen
Trenne Strom und Gas und prüfe bei Wärme die vertragliche Wärme-Messung. Berücksichtige Zählerstand, Ableseart, Arbeitspreis, Grund- oder Leistungspreis, Temperaturbezug und Abschläge nur innerhalb derselben Sparte.
Übertrage Rechnungsteller, Vertragskonto, Lieferstelle, Zähler- oder Messpunktnummer, Anfangs- und Endstand, Ablesedatum, Ableseart, Verbrauch, Arbeitspreis, Grundpreis, Steuern und Preiszeiträume zunächst wörtlich aus dem Beleg. Ziehe Abschläge, Vorauszahlungen, Gutschriften und Zahlungen erst am Ende und nur vom passenden Vertragskonto ab. Ein späterer eigener Zählerstand ändert eine bereits abgeschlossene Rechnung nicht rückwirkend.
- Vollständige Firmierung und Energieart im Rechnungskopf sichern.
- Lieferant, Netzbetreiber, Messstellenbetreiber und Abrechnungsdienstleister nicht gleichsetzen.
- Getrennte Energiearten, Preisperioden und Vertragskonten separat rechnen.
WEP Wärme, Energie und Prozesstechnik: Rechnungsabweichung über den belegten Kontakt klären
Das Impressum nennt WEP in Hückelhoven und info@wep-h.de; die Service-Seite nennt für Energielieferfragen einen eigenen Kontakt. Verwende vorrangig die Daten auf dem Beleg.
Für eine Rückfrage gehören Rechnungs- oder Vertragsnummer, Energieart beziehungsweise Wärmeversorgung, Lieferstelle, Zähler- oder Messpunktnummer, Abrechnungszeitraum und die konkrete strittige Zeile zusammen. Lege Zählerfoto, Ablesebeleg und Zahlungsnachweise bei. Ein allgemeiner Webauftritt ersetzt weder den Vertrag noch den Rechnungskopf.
- Kontaktangabe und Rechtsträger mit dem Rechnungskopf abgleichen.
- Messwert, Ableseart und Datum dokumentieren.
- Bei Preiswechseln immer die für den Abrechnungszeitraum geltende Fassung heranziehen.
Weitere Anbieterhinweise
WEP beschreibt sich als Energieversorger für Gas und Strom sowie als Betreiber regionaler Fern- und Nahwärme. Das Impressum nennt WEP Wärme-, Energie- und Prozesstechnik GmbH in Hückelhoven und den Kundenservice. Quellenstand: 29.09.2026. Nicht belegte Liefergebiete, Tarife oder Serviceversprechen werden nicht ergänzt.
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Nachgerechnet
Getrenntes Strom- und Gasbeispiel – kein WEP Wärme, Energie und Prozesstechnik-Tarif
Alle Zahlen sind frei gewählt. Strom und Gas werden separat gerechnet; die Werte bilden weder einen WEP Wärme, Energie und Prozesstechnik-Tarif noch einen echten Rechnungssaldo ab.
| Strom: 3.400 kWh × 30,8 ct/kWh + 150,00 € | 1.197,20 € |
| Strom: berücksichtigte Abschläge | 1.000,00 € |
| Gas: 12.000 kWh × 10,7 ct/kWh + 190,00 € | 1.474,00 € |
| Gas: berücksichtigte Abschläge | 1.250,00 € |
Das freie Muster ergibt 197,20 € Strombeispielnachzahlung und 224,00 € Gasbeispielnachzahlung. Die Zahlen sind keine WEP Wärme, Energie und Prozesstechnik-Preise und dürfen nicht zu einem Mischpreis verrechnet werden.
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FAQ
Häufige Fragen zu diesem Fall
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