Wind Line Markus A. Henrich e. K.-Rechnungsprüfung

Wind Line: Stromnachzahlung prüfen

Mit dem kostenlosen Online-Rechner kannst du deine Stromnachzahlung berechnen und überprüfen. Vergleiche Zählerstände, Verbrauch, Preise und Abschläge mit dem geforderten Betrag. Starte die Prüfung jetzt über den Button.

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Wind Line: Vertragspartner und Energieart auf der Rechnung prüfen

Die aktuelle WIND-LINE-Seite nennt Markus A. Henrich, WIND LINE, Schwarzwaldstraße 21 in 79539 Lörrach, anfragen@wind-line.de und 07621 5789833. Die aktuelle BNetzA-Liste führt den Eintrag für Strom; Gas wird nicht als aktuelle Energieart übernommen.

WIND LINE beschreibt Privat- und Geschäftskunden sowie regionale und bundesweite Angebote. Preisbeispiele sind angebots- und zeitgebunden. Die Seite verwendet deshalb keine alten Gas- oder Strommix-Aussagen als pauschale Tarifzusage.

  • Die BNetzA führt WIND LINE Markus A. Henrich e.K. in Lörrach für Strom.
  • Der aktuelle Stromantrag sieht Rechnungsanschrift, Ableseart und Abschläge vor und nennt eine datierte Aufwandspauschale bei Netzbetreiberablesung.
  • Der aktuelle Strommix 2025 und die AGB 2022 sind datierte Quellen und werden nicht als zeitlose Preis- oder Energieträgerzusage dargestellt.

So funktioniert’s

  1. 1

    Rechnung hochladen oder fotografieren

    PDF oder alle Seiten fotografieren. Die Werte werden automatisch ausgelesen.

  2. 2

    Werte manuell eingeben

    Ohne Upload Strom oder Gas auswählen und die Werte Schritt für Schritt eintragen.

  3. 3

    Ergebnis erhalten

    Du siehst sofort, ob die Forderung rechnerisch plausibel ist

Nutzer-Stimmen

Tausende von Menschen prüfen täglich ihre Nachzahlung bei uns für Klarheit.

01 / 05

“Die 29,99 € für die Beratung waren für mich durch die Korrektur sofort wieder drin. Wir haben die auffälligen Punkte gesammelt und ein klares Schreiben für den Anbieter vorbereitet.”

Nachzahlung um 276 € reduziert

“Ein falsch übernommener Zählerstand war der Grund für die hohe Forderung. Die Beratung hat mir den Fehler erklärt und das passende Schreiben vorbereitet.”

184 € weniger nach Korrektur

“Ich hatte nur ein ungutes Gefühl. In der Beratung wurde mir genau gezeigt, wo die Zahlen nicht zusammenpassten, und die Rückfrage an den Anbieter war direkt vorbereitet.”

62,40 € Abweichung erkannt

Erfahrungen einzelner Nutzerinnen und Nutzer. Das Ergebnis hängt von der jeweiligen Abrechnung und der Prüfung durch den Anbieter ab.

Messwerte, Preisbestandteile und Abschläge nachrechnen

Der aktuelle Stromantrag fragt Rechnungsanschrift, Ableseintervalle, Selbstablesung und Abschläge ab. Prüfe diese Angaben mit der Rechnung. Die AGB-Fassung vom 08.11.2022 nennt monatliche Zahlungen, Mahnungen und mögliche Ratenvereinbarungen; entscheidend bleibt die Vertragsfassung zum Abrechnungszeitraum.

Übertrage Rechnungsteller, Vertragskonto, Lieferstelle, Zähler- oder Messpunktnummer, Anfangs- und Endstand, Ablesedatum, Ableseart, Verbrauch, Arbeitspreis, Grundpreis, Steuern und Preiszeiträume zunächst wörtlich aus dem Beleg. Ziehe Abschläge, Vorauszahlungen, Gutschriften und Zahlungen erst am Ende und nur vom passenden Vertragskonto ab. Ein späterer eigener Zählerstand ändert eine bereits abgeschlossene Rechnung nicht rückwirkend.

  • Vollständige Firmierung und Energieart im Rechnungskopf sichern.
  • Lieferant, Netzbetreiber, Messstellenbetreiber und Abrechnungsdienstleister nicht gleichsetzen.
  • Getrennte Energiearten, Preisperioden und Vertragskonten separat rechnen.

Wind Line: Rechnungsabweichung über den belegten Kontakt klären

Nutze für die Rechnungsklärung anfragen@wind-line.de oder 07621 5789833 und nenne Vertragsnummer, Lieferstelle, Zählernummer, Zeitraum und die strittige Position. Die Anbieterinformation nennt außerdem eine Kundencloud für Unterlagen.

Für eine Rückfrage gehören Rechnungs- oder Vertragsnummer, Energieart beziehungsweise objektbezogene Versorgung, Lieferstelle, Zähler- oder Messpunktnummer, Abrechnungszeitraum und die konkrete strittige Zeile zusammen. Lege Zählerfoto, Ablesebeleg und Zahlungsnachweise bei. Ein allgemeiner Webauftritt ersetzt weder den Vertrag noch den Rechnungskopf.

  • Kontaktangabe und Rechtsträger mit dem Rechnungskopf abgleichen.
  • Messwert, Ableseart und Datum dokumentieren.
  • Bei Preiswechseln immer die für den Abrechnungszeitraum geltende Fassung heranziehen.

Weitere Anbieterhinweise

Die aktuelle WIND-LINE-Seite nennt Markus A. Henrich, WIND LINE, Schwarzwaldstraße 21 in 79539 Lörrach, anfragen@wind-line.de und 07621 5789833. Die aktuelle BNetzA-Liste führt den Eintrag für Strom; Gas wird nicht als aktuelle Energieart übernommen. Quellenstand: 29.09.2026. Historische Firmierungen, objektbezogene Verträge und aktuelle Anbieterrollen werden getrennt bezeichnet; nicht belegte Tarife oder Liefergebiete werden nicht ergänzt.

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Nachgerechnet

Freies Strombeispiel – kein Wind Line-Tarif

3.600 kWh × 31,4 ct/kWh plus 168,00 € frei gewählte feste Kosten ergeben 1.298,40 € Beispielkosten. Die Werte sind keine Anbieterpreise.

Frei gewählter Stromverbrauch3.600 kWh
Frei gewählter Arbeitspreis31,4 ct/kWh
Frei gewählte feste Kosten168,00 €
Im Beispiel berücksichtigte Abschläge1.050,00 €
Beispielkosten: Verbrauch × Arbeitspreis + feste Kosten1.298,40 €

1.298,40 € Beispielkosten minus 1.050,00 € Beispielzahlungen ergeben 248,40 € Beispielnachzahlung. Das ist kein Wind Line-Tarif und kein individueller Rechnungssaldo.

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