100-Euro-Regel richtig verstehen

Ab welchem Betrag darf der Stromanbieter sperren?

Die häufig genannte 100-Euro-Grenze ist nur eine von mehreren Voraussetzungen. Seit Dezember 2025 gelten die Schwellen für Haushaltskunden gesetzlich in § 41f EnWG.

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100 Euro sind Mindestgrenze, nicht Freifahrtschein

Der Rückstand muss mindestens 100 Euro betragen und zusätzlich grundsätzlich das Doppelte des rechnerischen Monatsabschlags erreichen. Gibt es keine Abschläge, muss mindestens ein Sechstel der erwarteten Jahresrechnung offen sein. Nicht titulierte Forderungen, die rechtzeitig und schlüssig beanstandet wurden, sowie bestimmte noch nicht fällige oder streitige Beträge bleiben bei der Berechnung außen vor.

Unabhängig von den möglichen rechtlichen oder finanziellen Folgen solltest du zuerst prüfen, ob Zählerstände, Verbrauch, Preispositionen, Abschläge und Endsaldo der Rechnung zusammenpassen. Ein späterer aktueller Zählerstand verändert die alte Abrechnung nicht, kann aber den damaligen Stand plausibilisieren.

Die persönliche Sperrschwelle ausrechnen

Nimm den aktuellen Monatsabschlag aus Vertrag oder Rechnung und verdopple ihn. Vergleiche diesen Wert mit dem unstreitigen Rückstand. Erst wenn auch die zusätzliche Mindestgrenze von 100 Euro erreicht ist, ist diese finanzielle Voraussetzung erfüllt; alle Fristen und Verhältnismäßigkeitsregeln gelten trotzdem weiter.

Bewahre Rechnung, Vertragsunterlagen, Zählerfoto, Kontoauszüge und sämtliche Schreiben chronologisch auf. Nenne bei jeder Beanstandung Vertragskonto, Rechnungsnummer, Zeitraum und die konkrete Position. Diese Seite bietet eine erste Orientierung und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Sozialberatung.

  • Doppelten Monatsabschlag als erste Schwelle berechnen.
  • Zusätzliche Mindestgrenze von 100 Euro kontrollieren.
  • Begründet beanstandete, nicht titulierte Beträge abziehen.
  • Schutzbedürftigkeit und realistische Zahlungsaussicht mitteilen.

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Beispiel zur doppelten Sperrschwelle

Das Beispiel ordnet typische Schritte ein. Fristen und Beträge müssen immer anhand deiner Unterlagen und der aktuellen Rechtslage geprüft werden.

Monatsabschlag90,00 €
Doppelter Monatsabschlag180,00 €
Offener unstreitiger Betrag150,00 €
Finanzielle Schwelle erreicht?Nein

Obwohl mehr als 100 Euro offen sind, erreicht der Rückstand im Beispiel nicht das Doppelte des Monatsabschlags. Damit fehlt eine finanzielle Voraussetzung für die Sperre.

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FAQ

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