Ratenzahlung und Rechtsanspruch
Hat der Stromanbieter eine Pflicht zur Ratenzahlung?
Eine hohe Nachzahlung bedeutet nicht automatisch, dass jeder Anbieter jede gewünschte Rate akzeptieren muss. In der Grundversorgung gibt es jedoch einen wichtigen gesetzlichen Sonderfall.
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Abwendungsvereinbarung bei drohender Sperre
Nach einer Sperrandrohung kann ein grundversorgter Haushaltskunde ein Angebot für eine Abwendungsvereinbarung verlangen. Der Grundversorger muss sie innerhalb einer Woche nach Verlangen, spätestens aber mit der endgültigen Sperrankündigung anbieten. Sie enthält zinsfreie Raten und Weiterversorgung bei Erfüllung der laufenden Pflichten.
Unabhängig von den möglichen rechtlichen oder finanziellen Folgen solltest du zuerst prüfen, ob Zählerstände, Verbrauch, Preispositionen, Abschläge und Endsaldo der Rechnung zusammenpassen. Ein späterer aktueller Zählerstand verändert die alte Abrechnung nicht, kann aber den damaligen Stand plausibilisieren.
Grundversorgung zuerst feststellen
Prüfe auf Vertrag und Rechnung, ob du in der Grundversorgung bist. Fordere die Abwendungsvereinbarung in Textform an und plane Rate plus laufenden Abschlag. Außerhalb der Grundversorgung bleibt eine freiwillige Raten- oder Stundungsvereinbarung möglich, aber nicht zu denselben gesetzlichen Bedingungen garantiert.
Bewahre Rechnung, Vertragsunterlagen, Zählerfoto, Kontoauszüge und sämtliche Schreiben chronologisch auf. Nenne bei jeder Beanstandung Vertragskonto, Rechnungsnummer, Zeitraum und die konkrete Position. Diese Seite bietet eine erste Orientierung und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Sozialberatung.
- Tarifart Grundversorgung oder Sondervertrag bestimmen.
- Sperrandrohung und Rückstandshöhe dokumentieren.
- Abwendungsvereinbarung nachweisbar in Textform verlangen.
- Rate, laufenden Abschlag und nächste Jahresrechnung gemeinsam planen.
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Gesetzliche Regellaufzeiten der Abwendungsvereinbarung
Das Beispiel ordnet typische Schritte ein. Fristen und Beträge müssen immer anhand deiner Unterlagen und der aktuellen Rechtslage geprüft werden.
| Regelfall | Je nach Rückstand 6 bis 18 Monate |
| Rückstand über 300 Euro | Mindestens 12, höchstens 24 Monate |
| Zinsen | Zinsfreie monatliche Raten |
| Voraussetzung | Laufende Zahlungen weiter erfüllen |
Die konkrete Rate richtet sich nach Rückstand und Zumutbarkeit. Die Vereinbarung ist kein Erlass der Forderung und ersetzt nicht die Rechnungsprüfung.
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FAQ
Häufige Fragen zu diesem Fall
Offizielle Kontakte und Quellen
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