Nachzahlung im Insolvenzverfahren
Anbieter insolvent – muss ich die Nachzahlung trotzdem zahlen?
Die Insolvenz eines Energieanbieters lässt eine korrekte Forderung nicht automatisch verschwinden. Gleichzeitig solltest du nur an den richtigen Empfänger zahlen.
Starte den Rechner
Korrekte Nachforderung geht an den Insolvenzverwalter
Im Insolvenzverfahren kann der vorläufige oder endgültige Insolvenzverwalter eine Schlussrechnung erstellen oder Forderungen einziehen. Ist die Nachforderung korrekt, bleibt sie grundsätzlich zu zahlen. Eigene Guthaben oder Boni können dagegen Insolvenzforderungen sein und müssen gegebenenfalls zur Tabelle angemeldet werden.
Unabhängig von den möglichen rechtlichen oder finanziellen Folgen solltest du zuerst prüfen, ob Zählerstände, Verbrauch, Preispositionen, Abschläge und Endsaldo der Rechnung zusammenpassen. Ein späterer aktueller Zählerstand verändert die alte Abrechnung nicht, kann aber den damaligen Stand plausibilisieren.
Empfänger, Rechnung und Aufrechnung prüfen
Verifiziere Schreiben und Bankverbindung über offizielle Insolvenzbekanntmachungen oder bestätigte Kontakte. Prüfe Lieferzeitraum, Zählerstand, Abschläge und Boni. Ob eine Aufrechnung mit eigenen Ansprüchen möglich ist, hängt vom Einzelfall ab und sollte bei größeren Beträgen rechtlich geprüft werden.
Bewahre Rechnung, Vertragsunterlagen, Zählerfoto, Kontoauszüge und sämtliche Schreiben chronologisch auf. Nenne bei jeder Beanstandung Vertragskonto, Rechnungsnummer, Zeitraum und die konkrete Position. Diese Seite bietet eine erste Orientierung und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Sozialberatung.
- Identität und Befugnis des Insolvenzverwalters verifizieren.
- Schlussrechnung wie jede andere Energierechnung nachrechnen.
- Guthaben, Bonusansprüche und bereits geleistete Zahlungen erfassen.
- Neue Versorgung durch Ersatz- oder Grundversorgung kontrollieren.
Stimmt deine Nachzahlung?
Prüfe deine eigene Jahresabrechnung kostenlos in etwa 60 Sekunden.
Nachgerechnet
Forderungen im Insolvenzfall trennen
Das Beispiel ordnet typische Schritte ein. Fristen und Beträge müssen immer anhand deiner Unterlagen und der aktuellen Rechtslage geprüft werden.
| Korrekte Nachzahlung | An Insolvenzverwalter zahlbar |
| Fehlerhafte Schlussrechnung | Konkret beanstanden |
| Eigenes Guthaben | Zur Insolvenztabelle anmelden |
| Bonusanspruch | Fälligkeit und Aufrechnung prüfen |
Zahle nicht auf Grundlage einer unerwarteten E-Mail an eine ungeprüfte Bankverbindung. Insolvenz ändert den Ansprechpartner, nicht automatisch die Mathematik der Rechnung.
Jetzt mit deinen eigenen Angaben rechnen
Starte den Rechner mit den Werten aus deiner Strom- oder Gasabrechnung.
FAQ
Häufige Fragen zu diesem Fall
Offizielle Kontakte und Quellen
Externe Links führen direkt zu Anbieter- oder Verbraucherinformationen.
Weiter prüfen