BTB - Energieversorgungsgesellschaft-Rechnungsprüfung
BTB: Vor der Rechnungsprüfung die Gesellschaft klären
Stimmt deine Stromnachzahlung? Mit unserem kostenlosen Online-Rechner kannst du die Jahresabrechnung nachrechnen und Zählerstände, Verbrauch, Preise sowie Abschläge prüfen. Gib die Werte aus deiner Rechnung ein und starte die Prüfung über den Button.
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Was möchtest du prüfen?
Wähle aus, was auf deiner Rechnung steht. Danach führen wir dich Schritt für Schritt durch die Prüfung.
Kostenlos · ohne Anmeldung · unabhängig vom Anbieter
HOLD: BTB-Firmierung auf dem Beleg verifizieren
Die BNetzA-Liste führt die BTB - Energieversorgungsgesellschaft mbH als eigene Firmierung. Eine andere Berliner BTB-Gesellschaft teilte 2026 offiziell mit, dass sie seit dem 25. Juni 2026 als BTB Energie GmbH firmiert; diese Umfirmierung betrifft die frühere BTB-Blockheizkraftwerks-, Träger- und Betreibergesellschaft, nicht automatisch den hier gelisteten Rechnungspartner. Übertrage deren Kontakt- oder Leistungsangaben daher nicht auf eine Rechnung mit abweichendem Firmennamen.
- Vollständigen Firmennamen und Anschrift im Rechnungskopf mit dem Vertrag vergleichen.
- Keine Telefonnummer oder E-Mail einer ähnlich benannten BTB-Gesellschaft übernehmen.
So funktioniert’s
- 1
Rechnung hochladen oder fotografieren
PDF oder alle Seiten fotografieren. Die Werte werden automatisch ausgelesen.
- 2
Werte manuell eingeben
Ohne Upload Strom oder Gas auswählen und die Werte Schritt für Schritt eintragen.
- 3
Ergebnis erhalten
Du siehst sofort, ob die Forderung rechnerisch plausibel ist
Nutzer-Stimmen
Tausende von Menschen prüfen täglich ihre Nachzahlung bei uns für Klarheit.
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“Die 29,99 € für die Beratung waren für mich durch die Korrektur sofort wieder drin. Wir haben die auffälligen Punkte gesammelt und ein klares Schreiben für den Anbieter vorbereitet.”
“Ein falsch übernommener Zählerstand war der Grund für die hohe Forderung. Die Beratung hat mir den Fehler erklärt und das passende Schreiben vorbereitet.”
“Ich hatte nur ein ungutes Gefühl. In der Beratung wurde mir genau gezeigt, wo die Zahlen nicht zusammenpassten, und die Rückfrage an den Anbieter war direkt vorbereitet.”
Erfahrungen einzelner Nutzerinnen und Nutzer. Das Ergebnis hängt von der jeweiligen Abrechnung und der Prüfung durch den Anbieter ab.
Belegte Registerangabe nicht mit Liefergebiet gleichsetzen
Die BNetzA führt für BTB - Energieversorgungsgesellschaft mbH die Energieart Strom auf. § 5 EnWG erläutert, dass die Behörde angezeigte Lieferanten mit Firma und Sitz veröffentlicht; die BNetzA weist ergänzend darauf hin, dass sie keine Gesamtübersicht aller Lieferanten veröffentlicht. Der Eintrag belegt deshalb weder ein bestimmtes Versorgungsgebiet noch eine konkrete Haushaltsbelieferung. Prüfe eine Nachforderung zunächst anhand deines Vertrags, des dort genannten Zählers und der Abrechnungsperiode.
- Abrechnung nur dem Stromzähler und Vertrag zuordnen, die tatsächlich auf deinem Beleg stehen.
- Für eine Klärung den Kontakt aus Vertrag oder Rechnung verwenden.
HOLD-Punkte vor einer anbieterspezifischen Freigabe
Offen bleiben eine aktuelle Primärquelle der exakten Gesellschaft für Haushaltskunden, ihr Versorgungsgebiet, erreichbare Endkunden-Kontaktwege und eigene Rechnungs- oder Portalhinweise. Bis diese Punkte durch eine Quelle der Gesellschaft oder einen eindeutigen Beleg bestätigt sind, wäre eine konkrete Tarif-, Kontakt- oder Abrechnungsaussage spekulativ.
- Kundendienst und Zuständigkeit schriftlich beim Rechnungspartner bestätigen lassen.
- Rechnungsnummer, Vertragskonto und Zählernummer erst nach Identitätsabgleich weitergeben.
Weitere Anbieterhinweise
HOLD – die Bundesnetzagentur führt „BTB - Energieversorgungsgesellschaft mbH“ mit Anschrift Landgrafenstraße 14, 10787 Berlin und Strom als Energieträger. Das ist von der ähnlich benannten BTB -Blockheizkraftwerks-, Träger- und Betreibergesellschaft mbH Berlin mit anderer Anschrift zu unterscheiden. Aus der Lieferantenliste allein lassen sich weder ein Endkunden-Versorgungsgebiet noch ein aktueller Kundenservice oder eine konkrete Verbrauchsabrechnung ableiten.
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Nachgerechnet
Fiktive Stromrechnung – kein BTB-Preis
Das ist ausdrücklich nur ein erfundenes Rechenmuster: 1.590 kWh × 0,304 €/kWh + 132,00 € Grundpreis = 615,36 €.
| Fiktiver Stromverbrauch | 1.590 kWh |
| Frei gewählter Arbeitspreis | 30,4 ct/kWh |
| Frei gewählter Grundpreis | 132,00 € |
| Kosten: 1.590 × 0,304 € + 132,00 € | 615,36 € |
| Fiktiv gezahlte Abschläge | 600,00 € |
615,36 € Beispielkosten minus 600,00 € Beispielzahlungen ergeben 15,36 €. Frei erfunden, kein BTB-Tarif und kein Beleg für eine tatsächliche Forderung.
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Offizielle Kontakte und Quellen
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