SES SolarEigenStrom-Rechnungsprüfung
SES SolarEigenStrom: Strom- und Gasnachzahlung prüfen
Stimmt deine Strom- oder Gasnachzahlung? Mit unserem kostenlosen Online-Rechner kannst du die Jahresabrechnung nachrechnen und Zählerstände, Verbrauch, Preise sowie Abschläge prüfen. Gib die Werte aus deiner Rechnung ein und starte die Prüfung über den Button.
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Was möchtest du prüfen?
Wähle aus, was auf deiner Rechnung steht. Danach führen wir dich Schritt für Schritt durch die Prüfung.
Kostenlos · ohne Anmeldung · unabhängig vom Anbieter
SES SolarEigenStrom: Vertragspartner und Energieart auf der Rechnung prüfen
Die Bundesnetzagentur führt SES SolarEigenStrom GmbH für Strom und Gas. Öffentlich dokumentierte Unternehmensinformationen beschreiben die Verwertung erneuerbarer Energie und Energielieferung an Dritte; der konkrete Vertragspartner muss mit der Rechnung abgeglichen werden.
Bei Solar- oder Mieterstrom können Erzeugung, Lieferung und Abrechnung unterschiedliche Rollen haben. Prüfe genau, wer im Vertrag als Lieferant steht.
- Die Bundesnetzagentur führt SES SolarEigenStrom für Strom und Gas.
- Öffentliche Unternehmensdaten nennen Energielieferung an Dritte.
- Solar- und Mieterstromrollen müssen von der eigentlichen Lieferung getrennt werden.
So funktioniert’s
- 1
Rechnung hochladen oder fotografieren
PDF oder alle Seiten fotografieren. Die Werte werden automatisch ausgelesen.
- 2
Werte manuell eingeben
Ohne Upload Strom oder Gas auswählen und die Werte Schritt für Schritt eintragen.
- 3
Ergebnis erhalten
Du siehst sofort, ob die Forderung rechnerisch plausibel ist
Nutzer-Stimmen
Tausende von Menschen prüfen täglich ihre Nachzahlung bei uns für Klarheit.
01 / 05
“Die 29,99 € für die Beratung waren für mich durch die Korrektur sofort wieder drin. Wir haben die auffälligen Punkte gesammelt und ein klares Schreiben für den Anbieter vorbereitet.”
“Ein falsch übernommener Zählerstand war der Grund für die hohe Forderung. Die Beratung hat mir den Fehler erklärt und das passende Schreiben vorbereitet.”
“Ich hatte nur ein ungutes Gefühl. In der Beratung wurde mir genau gezeigt, wo die Zahlen nicht zusammenpassten, und die Rückfrage an den Anbieter war direkt vorbereitet.”
Erfahrungen einzelner Nutzerinnen und Nutzer. Das Ergebnis hängt von der jeweiligen Abrechnung und der Prüfung durch den Anbieter ab.
Zähler, Preisbestandteile und Abschläge nachrechnen
Trenne Stromlieferung, Einspeisung und gegebenenfalls Gas. Vergleiche Messwerte, Preis, Abrechnungsturnus und Abschläge mit dem Vertrag.
Übertrage Rechnungsteller, Vertragskonto, Lieferstelle, Zählernummer, Anfangs- und Endstand, Ablesedatum, Ableseart, Verbrauch, Arbeitspreis, Grundpreis, Steuern und Preiszeiträume zunächst wörtlich aus dem Beleg. Ziehe Abschläge, Gutschriften und Zahlungen erst am Ende und nur vom passenden Vertragskonto ab. Ein späterer eigener Zählerstand ändert eine bereits abgeschlossene Rechnung nicht rückwirkend.
- Vollständige Firmierung und Energieart im Rechnungskopf sichern.
- Lieferant, Netzbetreiber und Messstellenbetreiber nicht gleichsetzen.
- Strom und Gas beziehungsweise getrennte Preisperioden separat rechnen.
SES SolarEigenStrom: Rechnungsabweichung über den belegten Kontakt klären
Nutze den Kontakt aus der Rechnung und die im Vertrag genannte Gesellschaft. Die Bundesnetzagentur-Adresse ist nur ein Identitätsbeleg, kein Ersatz für den Kundenservice.
Für eine Rückfrage gehören Rechnungs- oder Vertragsnummer, Energieart, Lieferstelle, Zählernummer, Abrechnungszeitraum und die konkrete strittige Zeile zusammen. Lege Zählerfoto und Zahlungsbelege bei. Ein allgemeiner Webauftritt ersetzt weder den Vertrag noch den Rechnungskopf.
- Kontaktangabe und Rechtsträger mit dem Rechnungskopf abgleichen.
- Zählerstand, Ableseart und Datum dokumentieren.
- Bei Preiswechseln immer die für den Zeitraum geltende Fassung heranziehen.
Weitere Anbieterhinweise
Die Bundesnetzagentur führt SES SolarEigenStrom GmbH für Strom und Gas. Öffentlich dokumentierte Unternehmensinformationen beschreiben die Verwertung erneuerbarer Energie und Energielieferung an Dritte; der konkrete Vertragspartner muss mit der Rechnung abgeglichen werden. Quellenstand: 29.09.2026. Nicht belegte Liefergebiete, Tarife oder Serviceversprechen werden nicht ergänzt.
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Nachgerechnet
Getrenntes Strom- und Gasbeispiel – kein SES SolarEigenStrom-Tarif
Alle Zahlen sind frei gewählt. Strom und Gas werden separat gerechnet; die Werte bilden weder einen SES SolarEigenStrom-Tarif noch einen echten Rechnungssaldo ab.
| Strom: 3.400 kWh × 30,8 ct/kWh + 150,00 € | 1.197,20 € |
| Strom: berücksichtigte Abschläge | 1.000,00 € |
| Gas: 12.000 kWh × 10,7 ct/kWh + 190,00 € | 1.474,00 € |
| Gas: berücksichtigte Abschläge | 1.250,00 € |
Das freie Muster ergibt 197,20 € Strombeispielnachzahlung und 224,00 € Gasbeispielnachzahlung. Die Zahlen sind keine SES SolarEigenStrom-Preise und dürfen nicht zu einem Mischpreis verrechnet werden.
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Offizielle Kontakte und Quellen
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