Sunnic Lighthouse-Rechnungsprüfung
Sunnic Lighthouse: Stromnachzahlung prüfen
Mit dem kostenlosen Online-Rechner kannst du deine Stromnachzahlung berechnen und überprüfen. Vergleiche Zählerstände, Verbrauch, Preise und Abschläge mit dem geforderten Betrag. Starte die Prüfung jetzt über den Button.
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Was möchtest du prüfen?
Wähle aus, was auf deiner Rechnung steht. Danach führen wir dich Schritt für Schritt durch die Prüfung.
Kostenlos · ohne Anmeldung · unabhängig vom Anbieter
Sunnic Lighthouse: Vertragspartner und Energieart auf der Rechnung prüfen
Sunnic Lighthouse beschreibt sich als Stromversorger, Direktvermarkter und Handelspartner und nennt direkte Belieferung von Unternehmen und Erzeugungsanlagen. Das Kommunikationsdatenblatt und das Impressum identifizieren die Gesellschaft.
Sunnic richtet sich schwerpunktmäßig an Geschäftskunden und Anlagenbetreiber. Eine typische Haushaltsrechnung darf deshalb nicht unterstellt werden.
- Sunnic nennt direkte Ökostrombelieferung für Unternehmen.
- Die Website verbindet Stromversorgung mit Direktvermarktung und Handel.
- Impressum und Kommunikationsdatenblatt nennen Gesellschaft und Ansprechpartner.
So funktioniert’s
- 1
Rechnung hochladen oder fotografieren
PDF oder alle Seiten fotografieren. Die Werte werden automatisch ausgelesen.
- 2
Werte manuell eingeben
Ohne Upload Strom oder Gas auswählen und die Werte Schritt für Schritt eintragen.
- 3
Ergebnis erhalten
Du siehst sofort, ob die Forderung rechnerisch plausibel ist
Nutzer-Stimmen
Tausende von Menschen prüfen täglich ihre Nachzahlung bei uns für Klarheit.
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“Die 29,99 € für die Beratung waren für mich durch die Korrektur sofort wieder drin. Wir haben die auffälligen Punkte gesammelt und ein klares Schreiben für den Anbieter vorbereitet.”
“Ein falsch übernommener Zählerstand war der Grund für die hohe Forderung. Die Beratung hat mir den Fehler erklärt und das passende Schreiben vorbereitet.”
“Ich hatte nur ein ungutes Gefühl. In der Beratung wurde mir genau gezeigt, wo die Zahlen nicht zusammenpassten, und die Rückfrage an den Anbieter war direkt vorbereitet.”
Erfahrungen einzelner Nutzerinnen und Nutzer. Das Ergebnis hängt von der jeweiligen Abrechnung und der Prüfung durch den Anbieter ab.
Zähler, Preisbestandteile und Abschläge nachrechnen
Prüfe bei einer Lieferrechnung Menge, Lieferprofil, Preis, Netznutzung, Bilanzkreis- oder PPA-Bestandteile und Abrechnungszeitraum. Bei Anlagenverträgen sind Einspeise- und Bezugswerte getrennt zu halten.
Übertrage Rechnungsteller, Vertragskonto, Lieferstelle, Zählernummer, Anfangs- und Endstand, Ablesedatum, Ableseart, Verbrauch, Arbeitspreis, Grundpreis, Steuern und Preiszeiträume zunächst wörtlich aus dem Beleg. Ziehe Abschläge, Gutschriften und Zahlungen erst am Ende und nur vom passenden Vertragskonto ab. Ein späterer eigener Zählerstand ändert eine bereits abgeschlossene Rechnung nicht rückwirkend.
- Vollständige Firmierung und Energieart im Rechnungskopf sichern.
- Lieferant, Netzbetreiber und Messstellenbetreiber nicht gleichsetzen.
- Strom und Gas beziehungsweise getrennte Preisperioden separat rechnen.
Sunnic Lighthouse: Rechnungsabweichung über den belegten Kontakt klären
Das Impressum nennt 040 7566449-444 und info@sunnic.de; das Kommunikationsdatenblatt nennt zusätzlich Vertragsmanagement und Lieferantenwechsel. Nutze den im Vertrag benannten Kontakt.
Für eine Rückfrage gehören Rechnungs- oder Vertragsnummer, Energieart, Lieferstelle, Zählernummer, Abrechnungszeitraum und die konkrete strittige Zeile zusammen. Lege Zählerfoto und Zahlungsbelege bei. Ein allgemeiner Webauftritt ersetzt weder den Vertrag noch den Rechnungskopf.
- Kontaktangabe und Rechtsträger mit dem Rechnungskopf abgleichen.
- Zählerstand, Ableseart und Datum dokumentieren.
- Bei Preiswechseln immer die für den Zeitraum geltende Fassung heranziehen.
Weitere Anbieterhinweise
Sunnic Lighthouse beschreibt sich als Stromversorger, Direktvermarkter und Handelspartner und nennt direkte Belieferung von Unternehmen und Erzeugungsanlagen. Das Kommunikationsdatenblatt und das Impressum identifizieren die Gesellschaft. Quellenstand: 29.09.2026. Nicht belegte Liefergebiete, Tarife oder Serviceversprechen werden nicht ergänzt.
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Nachgerechnet
Freies Strombeispiel – kein Sunnic Lighthouse-Tarif
3.600 kWh × 31,4 ct/kWh plus 168,00 € frei gewählte feste Kosten ergeben 1.298,40 € Beispielkosten. Die Werte sind keine Anbieterpreise.
| Frei gewählter Stromverbrauch | 3.600 kWh |
| Frei gewählter Arbeitspreis | 31,4 ct/kWh |
| Frei gewählte feste Kosten | 168,00 € |
| Im Beispiel berücksichtigte Abschläge | 1.050,00 € |
| Beispielkosten: Verbrauch × Arbeitspreis + feste Kosten | 1.298,40 € |
1.298,40 € Beispielkosten minus 1.050,00 € Beispielzahlungen ergeben 248,40 € Beispielnachzahlung. Das ist kein Sunnic Lighthouse-Tarif und kein individueller Rechnungssaldo.
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