Stadtwerke Bad Aibling-Rechnungsprüfung

Stadtwerke Bad Aibling: Stromnachzahlung prüfen

Mit dem kostenlosen Online-Rechner kannst du deine Stromnachzahlung berechnen und überprüfen. Vergleiche Zählerstände, Verbrauch, Preise und Abschläge mit dem geforderten Betrag. Starte die Prüfung jetzt über den Button.

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Was möchtest du prüfen?

Wähle aus, was auf deiner Rechnung steht. Danach führen wir dich Schritt für Schritt durch die Prüfung.

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Jahresrechnung und Abschlagsfälligkeit abgleichen

Für die Strom-Grundversorgung beschreibt die offizielle Seite eine Abrechnung zum Jahresende am 31. Dezember. Die monatlichen Abschläge werden laut Anbieter am ersten Kalendertag des Monats fällig. Vergleiche diese Angaben mit dem tatsächlichen Abrechnungszeitraum und den gebuchten Zahlungen; ein abweichender Sondervertrag kann andere Termine vorsehen.

Bei einer Nachzahlung zählt nicht nur die Summe der Abschläge, sondern auch, ob jede Zahlung dem richtigen Vertragskonto und Zeitraum zugeordnet wurde. Halte Rechnungsdatum, Lieferstelle, Vertragskonto und Zahlungsbelege bereit, wenn du eine Abweichung beim Kundenservice meldest.

  • Jahreszeitraum mit dem genannten Abrechnungstermin 31. Dezember vergleichen.
  • Fälligkeiten am Monatsersten mit den tatsächlichen Abbuchungen abgleichen.
  • Sondervertragsbedingungen statt Grundversorgung ansetzen, wenn der Vertrag abweicht.

So funktioniert’s

  1. 1

    Rechnung hochladen oder fotografieren

    PDF oder alle Seiten fotografieren. Die Werte werden automatisch ausgelesen.

  2. 2

    Werte manuell eingeben

    Ohne Upload Strom oder Gas auswählen und die Werte Schritt für Schritt eintragen.

  3. 3

    Ergebnis erhalten

    Du siehst sofort, ob die Forderung rechnerisch plausibel ist

Nutzer-Stimmen

Tausende von Menschen prüfen täglich ihre Nachzahlung bei uns für Klarheit.

01 / 05

“Die 29,99 € für die Beratung waren für mich durch die Korrektur sofort wieder drin. Wir haben die auffälligen Punkte gesammelt und ein klares Schreiben für den Anbieter vorbereitet.”

Nachzahlung um 276 € reduziert

“Ein falsch übernommener Zählerstand war der Grund für die hohe Forderung. Die Beratung hat mir den Fehler erklärt und das passende Schreiben vorbereitet.”

184 € weniger nach Korrektur

“Ich hatte nur ein ungutes Gefühl. In der Beratung wurde mir genau gezeigt, wo die Zahlen nicht zusammenpassten, und die Rückfrage an den Anbieter war direkt vorbereitet.”

62,40 € Abweichung erkannt

Erfahrungen einzelner Nutzerinnen und Nutzer. Das Ergebnis hängt von der jeweiligen Abrechnung und der Prüfung durch den Anbieter ab.

AIB-Sondertarife und automatische Tarifstufe erkennen

Bei den AIB-Sonderverträgen erklären die Stadtwerke, dass anhand des Jahresverbrauchs automatisch die günstigere Tarifvariante gewählt wird. Prüfe auf deiner Rechnung deshalb den ausgewiesenen AIB-Tarif und den Verbrauch, bevor du einen Arbeitspreis aus einer anderen Tarifstufe übernimmst. Das Preisblatt der Grundversorgung ist kein Ersatz für die Konditionen deines Sondervertrags.

Die Stadtwerke veröffentlichen daneben ein Preisblatt für die Grundversorgung ab 1. Januar 2026. Es eignet sich nur dann als Vergleich, wenn auf deiner Rechnung tatsächlich Grundversorgung steht und die Abrechnungsmonate zur Gültigkeit des Preisblatts passen.

  • Tarifbezeichnung auf Rechnung und Vertrag wortgleich notieren.
  • Jahresverbrauch der automatisch gewählten AIB-Variante gegenüberstellen.
  • Grundversorgungspreise nicht ungeprüft auf einen Sondervertrag übertragen.

Zählerregister und unterjährige Abrechnung prüfen

Das offizielle Zählerstandsformular unterscheidet ein Eintarifregister mit der Kennung 1.8.0 von HT/NT-Zählwerken 1.8.1 und 1.8.2. Vergleiche die Registerkennung auf dem Zähler mit den Werten in der Rechnung. Bei einem Zweitarifzähler müssen die jeweiligen Verbräuche getrennt erfasst und dem passenden Tarif zugeordnet sein.

Das aktuelle Grundversorgungspreisblatt sieht unterjährige Abrechnungen gegen Entgelt vor; dafür ist ein gemeldeter Zählerstand erforderlich. Prüfe eine solche Rechnung daher auf Ablesedatum, Zählernummer und den berechneten Zeitraum. Ob und zu welchen Bedingungen das auch für deinen Sondervertrag gilt, steht in dessen Vertragsunterlagen.

  • Zählernummer und Register 1.8.0 beziehungsweise 1.8.1/1.8.2 abgleichen.
  • Bei HT/NT beide Registerwerte getrennt prüfen.
  • Für eine unterjährige Abrechnung den gemeldeten Stand und Stichtag belegen.

Stromrechnung und Bad Aiblinger Gasvertrag trennen

Die GWBA führt das Erdgasangebot und bezeichnet sich als eigene Gas- und Wärmegesellschaft. Ein Gasvertrag oder ein GWBA-Portal ist daher nicht automatisch ein Stromvertrag der Stadtwerke Bad Aibling. Prüfe bei jeder Rechnung den Namen des Vertragspartners im Rechnungskopf und ordne Zähler, Energieart und Kundennummer genau diesem Unternehmen zu.

Die GWBA-Informationsseite zum Kundenportal nennt Rechnungsansicht und -druck, Verbrauchshistorie, Zählerstandsmeldung und Abschlagsänderung als Portalservices. Diese Seite belegt die beschriebenen Funktionen, aber nicht, dass ein bestimmter Login-Zielpfad aktuell erreichbar ist. Wenn der Zugang nicht funktioniert, nutze den offiziellen GWBA-Kontakt; vermische Portal- oder Gasfragen nicht mit einer Stromrechnung der Stadtwerke.

  • Stromrechnung der Stadtwerke nicht mit einer GWBA-Gasrechnung vermischen.
  • Die GWBA-Portal-Informationsseite als Funktionsbeschreibung lesen, nicht als bestätigten Login-Link.
  • Bei Portalproblemen den offiziellen GWBA-Kontakt statt eines ungeprüften Zugangs verwenden.

Weitere Anbieterhinweise

Die Stadtwerke Bad Aibling sind ein Eigenbetrieb der Stadt und bieten Strom an. Bei einer Grundversorgungsrechnung nennen die Stadtwerke den 31. Dezember als jährlichen Abrechnungstermin; Abschläge sind monatlich am Monatsersten fällig. Prüfe deshalb zuerst, ob Zeitraum und Zahlungstermine deines Belegs dazu passen. Erdgas wird in Bad Aibling über die separate Gas und Wärme GmbH Bad Aibling (GWBA) angeboten – die beiden Unternehmen nicht mit dem Rechnungsaussteller verwechseln.

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Frei gewähltes Strombeispiel – kein AIB-Tarif

Nur zur Rechenillustration: 2.700 kWh zu frei gewählten 30 ct/kWh plus 150 € Grundpreis ergeben 960 € Beispielkosten. Das ist weder ein AIB-Sondertarif noch ein Preis der Grundversorgung.

Beispielverbrauch Strom2.700 kWh
Frei gewählter Arbeitspreis30 ct/kWh
Frei gewählter Grundpreis150,00 €
Beispielkosten: 2.700 × 0,30 € + 150 €960,00 €
Im Beispiel gezahlte Abschläge840,00 €

960,00 € Beispielkosten minus 840,00 € Beispielzahlungen ergeben 120,00 € Beispieldifferenz. Verwende für eine echte Prüfung die Preise und Zahlungen deines Vertrags.

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