Heinrich Schwarz-Rechnungsprüfung
Heinrich Schwarz: Strom- und Gasnachzahlung prüfen
Prüfe deine Strom- oder Gasnachzahlung kostenlos mit unserem Online-Rechner. Damit kannst du die Jahresabrechnung berechnen und kontrollieren, ob Zählerstände, Verbrauch, Preise und Abschläge den geforderten Betrag erklären. Starte jetzt über den Button.
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Was möchtest du prüfen?
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Kostenlos · ohne Anmeldung · unabhängig vom Anbieter
Heinrich Schwarz: Rechtsträger und Energieart auf dem Beleg abgleichen
Die Bundesnetzagentur führt die Heinrich Schwarz GmbH, Industriestraße 4–6 in 65582 Diez, für Strom und Gas. Die aktuelle Produktseite nennt Strom und Erdgas sowie 100 % Ökostrom als Anbieterangebot. Für eine Nachzahlung zählt nicht die Werbeaussage, sondern die vollständige Firmierung, Energieart, Lieferstelle und das Vertragskonto auf deiner Rechnung.
Das Impressum bestätigt Heinrich Schwarz GmbH, Geschäftsführer Karl-Heinz Schwarz und Raphael Laux sowie HRB 1057 beim Amtsgericht Montabaur. Die Teamseite trennt Verkauf Strom & Gas von Heizöl, Kraftstoffen, Tankstellen und weiteren Energiehandelsbereichen. Eine Shell-Marke oder eine Diezer Geschäftsadresse beweist daher allein noch keine bestimmte Liefer- oder Netzrolle.
- Rechtsträger: Heinrich Schwarz GmbH, Industriestraße 4–6, 65582 Diez, HRB 1057.
- Belegte Energiearten: Strom und Gas; die Produktseite nennt zusätzlich 100 % Ökostrom.
- Giuliano Hohmann ist offiziell für Verkauf Strom & Gas genannt.
- Strom-/Gas-Fachkontakt: 06432/602-31 und hohmann@schwarz-mineraloele.de.
So funktioniert’s
- 1
Rechnung hochladen oder fotografieren
PDF oder alle Seiten fotografieren. Die Werte werden automatisch ausgelesen.
- 2
Werte manuell eingeben
Ohne Upload Strom oder Gas auswählen und die Werte Schritt für Schritt eintragen.
- 3
Ergebnis erhalten
Du siehst sofort, ob die Forderung rechnerisch plausibel ist
Nutzer-Stimmen
Tausende von Menschen prüfen täglich ihre Nachzahlung bei uns für Klarheit.
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“Die 29,99 € für die Beratung waren für mich durch die Korrektur sofort wieder drin. Wir haben die auffälligen Punkte gesammelt und ein klares Schreiben für den Anbieter vorbereitet.”
“Ein falsch übernommener Zählerstand war der Grund für die hohe Forderung. Die Beratung hat mir den Fehler erklärt und das passende Schreiben vorbereitet.”
“Ich hatte nur ein ungutes Gefühl. In der Beratung wurde mir genau gezeigt, wo die Zahlen nicht zusammenpassten, und die Rückfrage an den Anbieter war direkt vorbereitet.”
Erfahrungen einzelner Nutzerinnen und Nutzer. Das Ergebnis hängt von der jeweiligen Abrechnung und der Prüfung durch den Anbieter ab.
Verbrauch, Preiszeilen und Abschläge nachrechnen
Prüfe Strom und Gas in getrennten Rechenblättern. Für Strom gehören Anfangs- und Endstand, Ablesemethode, kWh, Arbeitspreis, Grundpreis und Preisabschnitt zusammen. Bei Gas kontrollierst du zusätzlich m³, Brennwert, Zustandszahl und kWh-Umrechnung. Das aktuelle Strom-/Erdgas-Angebot nennt keine festen Preise für deine Rechnung; verwende deshalb nur Vertrags- und Belegwerte. Ziehe Abschläge, Gutschriften und Zahlungen erst am Ende ab.
Übertrage Anfangs- und Endstand, Ablesedatum, Ableseart, Verbrauch, Arbeitspreis, feste Kosten, Steuern und weitere ausgewiesene Positionen wörtlich aus der Rechnung. Teile Preiswechsel in ihre Zeiträume. Ziehe Abschläge, Gutschriften und Zahlungen erst am Ende und nur vom passenden Vertragskonto ab.
- Rechnungsteller, Vertragskonto, Lieferstelle und Zählernummer gemeinsam abgleichen.
- Netzbetreiber, Messstellenbetreiber, Betriebsführer und Lieferant nicht als dieselbe Rolle behandeln.
- Bei Gas zusätzlich m³, Brennwert, Zustandszahl und kWh-Umrechnung kontrollieren.
Heinrich Schwarz: Kontakt und offene Abgrenzungen sauber dokumentieren
Die offizielle Strom-/Erdgasseite und die Teamseite führen Giuliano Hohmann für Verkauf Strom & Gas unter 06432/602-31 und hohmann@schwarz-mineraloele.de. Allgemeine Kontaktangaben sind 06432/602-0 und info@schwarz-mineraloele.de. In einer Anfrage sollten Rechnungsnummer, Vertragskonto, Energieart, Lieferstelle, Zählernummer und die einzelne Abweichung stehen.
Für eine Rückfrage gehören vollständige Firmierung, Rechnungs- oder Vertragsnummer, Lieferstelle, Zählernummer, Zeitraum und die strittige Position zusammen. Wenn eine Website eine Netz-, Betriebsführungs- oder Bilanzkreisrolle nennt, ist das noch kein Beweis für den Rechnungspartner. Maßgeblich bleiben Vertrag und Rechnung.
Lege zusätzlich ein Foto des Zählers mit sichtbarer Zählernummer und Ablesedatum, die fragliche Rechnung, frühere Abrechnungen sowie die Kontoauszüge oder Zahlungsbestätigungen ab. Markiere jede Differenz einzeln und trenne eigene Schätzungen klar von den Werten, die der Anbieter tatsächlich abgerechnet hat.
- Kontaktangabe und Rechtsträger des Belegs vor dem Versand vergleichen.
- Keine Tarif- oder Servicezusage aus einem ähnlichen Markennamen ableiten.
- Zahlungsbelege und eigene Gegenrechnung zur Anfrage bereithalten.
Weitere Anbieterhinweise
Die Bundesnetzagentur führt die Heinrich Schwarz GmbH, Industriestraße 4–6 in 65582 Diez, für Strom und Gas. Die aktuelle Produktseite nennt Strom und Erdgas sowie 100 % Ökostrom als Anbieterangebot. Für eine Nachzahlung zählt nicht die Werbeaussage, sondern die vollständige Firmierung, Energieart, Lieferstelle und das Vertragskonto auf deiner Rechnung. Quellenstand: 27.09.2026. Nicht belegte Tarife, Liefergebiete oder Serviceversprechen werden nicht ergänzt.
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Nachgerechnet
Getrenntes Strom- und Gasbeispiel – kein Heinrich Schwarz-Tarif
Alle Werte sind frei gewählt und keine Heinrich Schwarz-Preise. Strom und Gas werden getrennt berechnet; erst danach werden die jeweiligen Zahlungen dem passenden Vertragskonto zugeordnet.
| Strom: 3.120 kWh × 30,6 ct/kWh + 182,00 € | 1.136,72 € |
| Strom: berücksichtigte Abschläge | 960,00 € |
| Gas: 9.800 kWh × 10,4 ct/kWh + 198,00 € | 1.217,20 € |
| Gas: berücksichtigte Abschläge | 1.140,00 € |
Das freie Muster ergibt 176,72 € Strombeispielnachzahlung und 77,20 € Gasbeispielnachzahlung. Die Strom- und Gaswerte dürfen nicht zu einem Mischpreis verrechnet werden; die Zahlen sind keine Heinrich Schwarz-Tarife.
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FAQ
Häufige Fragen zu diesem Fall
Offizielle Kontakte und Quellen
Externe Links führen direkt zu Anbieter- oder Verbraucherinformationen.
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