Heinrich Klöcker-Rechnungsprüfung

Heinrich Klöcker: Strom- und Gasnachzahlung prüfen

Stimmt deine Strom- oder Gasnachzahlung? Mit unserem kostenlosen Online-Rechner kannst du die Jahresabrechnung nachrechnen und Zählerstände, Verbrauch, Preise sowie Abschläge prüfen. Gib die Werte aus deiner Rechnung ein und starte die Prüfung über den Button.

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Heinrich Klöcker / AVIA Klöcker: Rechtsträger und Energieart auf dem Beleg abgleichen

Die Bundesnetzagentur führt die Heinrich Klöcker GmbH & Co. KG, Ahauser Straße 21 in 46325 Borken, für Strom und Gas. Der aktuelle Anbieterauftritt verwendet Klöcker beziehungsweise AVIA Klöcker und nennt Erdgas und Strom neben Heizöl und Holzpellets. Auf dem Beleg muss die vollständige Firmierung zum Vertragskonto und zur Lieferstelle passen.

Das Klöcker-Impressum bestätigt die KG als Rechtsträger mit Sitz in Borken; die Anbieterwebsite beschreibt den regionalen Bezug Münsterland, Niederrhein und Ruhrgebiet. Das ist kein Beleg für ein bundesweites Liefergebiet. Die offiziellen Strom- und Erdgas-Auftragsformulare nennen die Heinrich Klöcker GmbH & Co. KG als Lieferanten und ordnen Netz-, Messstellen- und Preisbestandteile dem Liefervertrag zu.

  • Rechtsträger: Heinrich Klöcker GmbH & Co. KG, Ahauser Straße 21, 46325 Borken.
  • AVIA Klöcker ist der Marken-/Auftrittsbezug; die KG bleibt der belegte Vertragspartner in den Lieferformularen.
  • Belegte Energiearten: Strom und Erdgas; regionale Hinweise nicht zu einem bundesweiten Liefergebiet erweitern.
  • Strom-/Gas-Verkauf: Nicole Peters oder Stephanie Kuckuk, 02861/8007-80.

So funktioniert’s

  1. 1

    Rechnung hochladen oder fotografieren

    PDF oder alle Seiten fotografieren. Die Werte werden automatisch ausgelesen.

  2. 2

    Werte manuell eingeben

    Ohne Upload Strom oder Gas auswählen und die Werte Schritt für Schritt eintragen.

  3. 3

    Ergebnis erhalten

    Du siehst sofort, ob die Forderung rechnerisch plausibel ist

Nutzer-Stimmen

Tausende von Menschen prüfen täglich ihre Nachzahlung bei uns für Klarheit.

01 / 05

“Die 29,99 € für die Beratung waren für mich durch die Korrektur sofort wieder drin. Wir haben die auffälligen Punkte gesammelt und ein klares Schreiben für den Anbieter vorbereitet.”

Nachzahlung um 276 € reduziert

“Ein falsch übernommener Zählerstand war der Grund für die hohe Forderung. Die Beratung hat mir den Fehler erklärt und das passende Schreiben vorbereitet.”

184 € weniger nach Korrektur

“Ich hatte nur ein ungutes Gefühl. In der Beratung wurde mir genau gezeigt, wo die Zahlen nicht zusammenpassten, und die Rückfrage an den Anbieter war direkt vorbereitet.”

62,40 € Abweichung erkannt

Erfahrungen einzelner Nutzerinnen und Nutzer. Das Ergebnis hängt von der jeweiligen Abrechnung und der Prüfung durch den Anbieter ab.

Verbrauch, Preiszeilen und Abschläge nachrechnen

Strom und Erdgas werden getrennt nachgerechnet. Für Strom prüfst du Zählernummer, Anfangs- und Endstand, Ableseart, kWh, Arbeitspreis, Grundpreis und Preiszeiträume. Bei Gas kommen m³, Brennwert, Zustandszahl und kWh-Umrechnung hinzu. Die Auftragsformulare enthalten Vertrags- und Entgeltbestandteile, sind aber kein Freibrief, einen alten oder anderen Preis in deine Rechnung zu übertragen. Ziehe Abschläge und Zahlungen erst nach der Kostenprüfung vom passenden Vertragskonto ab.

Übertrage Anfangs- und Endstand, Ablesedatum, Ableseart, Verbrauch, Arbeitspreis, feste Kosten, Steuern und weitere ausgewiesene Positionen wörtlich aus der Rechnung. Teile Preiswechsel in ihre Zeiträume. Ziehe Abschläge, Gutschriften und Zahlungen erst am Ende und nur vom passenden Vertragskonto ab.

  • Rechnungsteller, Vertragskonto, Lieferstelle und Zählernummer gemeinsam abgleichen.
  • Netzbetreiber, Messstellenbetreiber, Betriebsführer und Lieferant nicht als dieselbe Rolle behandeln.
  • Bei Gas zusätzlich m³, Brennwert, Zustandszahl und kWh-Umrechnung kontrollieren.

Heinrich Klöcker / AVIA Klöcker: Kontakt und offene Abgrenzungen sauber dokumentieren

Die offizielle Ansprechpartnerseite führt Nicole Peters und Stephanie Kuckuk ausdrücklich für Verkauf Erdgas/Strom unter 02861/8007-80 sowie peters@kloecker.de und Stephanie.kuckuk@kloecker.de. Für eine Abrechnungsfrage gehören Rechnungsnummer, Vertragskonto, Lieferstelle, Zählernummer, Energieart und die konkrete strittige Preis- oder Zahlungszeile in die Anfrage.

Für eine Rückfrage gehören vollständige Firmierung, Rechnungs- oder Vertragsnummer, Lieferstelle, Zählernummer, Zeitraum und die strittige Position zusammen. Wenn eine Website eine Netz-, Betriebsführungs- oder Bilanzkreisrolle nennt, ist das noch kein Beweis für den Rechnungspartner. Maßgeblich bleiben Vertrag und Rechnung.

Lege zusätzlich ein Foto des Zählers mit sichtbarer Zählernummer und Ablesedatum, die fragliche Rechnung, frühere Abrechnungen sowie die Kontoauszüge oder Zahlungsbestätigungen ab. Markiere jede Differenz einzeln und trenne eigene Schätzungen klar von den Werten, die der Anbieter tatsächlich abgerechnet hat.

  • Kontaktangabe und Rechtsträger des Belegs vor dem Versand vergleichen.
  • Keine Tarif- oder Servicezusage aus einem ähnlichen Markennamen ableiten.
  • Zahlungsbelege und eigene Gegenrechnung zur Anfrage bereithalten.

Weitere Anbieterhinweise

Die Bundesnetzagentur führt die Heinrich Klöcker GmbH & Co. KG, Ahauser Straße 21 in 46325 Borken, für Strom und Gas. Der aktuelle Anbieterauftritt verwendet Klöcker beziehungsweise AVIA Klöcker und nennt Erdgas und Strom neben Heizöl und Holzpellets. Auf dem Beleg muss die vollständige Firmierung zum Vertragskonto und zur Lieferstelle passen. Quellenstand: 27.09.2026. Nicht belegte Tarife, Liefergebiete oder Serviceversprechen werden nicht ergänzt.

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Getrenntes Strom- und Gasbeispiel – kein Heinrich Klöcker-Tarif

Alle Werte sind frei gewählt und keine Heinrich Klöcker-Preise. Strom und Gas werden getrennt berechnet; erst danach werden die jeweiligen Zahlungen dem passenden Vertragskonto zugeordnet.

Strom: 3.480 kWh × 30,4 ct/kWh + 142,00 €1.199,92 €
Strom: berücksichtigte Abschläge1.080,00 €
Gas: 12.400 kWh × 10,2 ct/kWh + 180,00 €1.444,80 €
Gas: berücksichtigte Abschläge1.320,00 €

Das freie Muster ergibt 119,92 € Strombeispielnachzahlung und 124,80 € Gasbeispielnachzahlung. Die Strom- und Gaswerte dürfen nicht zu einem Mischpreis verrechnet werden; die Zahlen sind keine Heinrich Klöcker-Tarife.

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